Wird Bürgergeld abgelehnt bei mir?


02.02.2024, 18:41

alles was ich mache läuft schief ich bin so dumm


02.02.2024, 18:41

ich war noch nie beim arbeitsamt ich will das eigentlich nicht aber was soll ich denn sonst machen

Erdbeermuesli  24.03.2024, 11:47

Bist du unter 25?

behancea 
Fragesteller
 24.03.2024, 11:48

Geht dich nichts an

8 Antworten

Du hast einen Vermönsfreibetrag von 10.000 Euro den du frei hast. Heißt darfst ein Auto, Kontostand und z.B Rückkaufwert einer Lebensverischerung haben, aber alles zusammen darf den Wert von 10.000 Euro nicht überschreiten.

sofern du nicht mehr als 10.000 Euro Vermögen hast wird dein Antrag bewilligt, sofern du nicht von der Rentenversicherung als erwebsgemindert anerkannt bist.

also füll den Antrag aus, musst glaube Kontoauszüge der letzten 3 Monate noch vorlegen usw und dann bekommst da den Regelsatz bezahlt (glaube 563,00 Euro für alleinstehende) dann angemessene Wohnung (da gibts so ein Konzept welche Größe und Mietkosten in welcher Gegend angemessen sind (Strom ist im regelsatz enthalten, den musst also aus den 563,00 Euro bezahlen)

dann wird dein Einkommen entgegengerechnet (da keins besitzt wird auch nichts angerechnet)

Krankenversicherung wird auch übernommen bzw. bekommst Krankenhilfe gewährt oder die schauen halt wie/ob sie dich in eine Krankenversicherung schieben können.

also ja wenn du nichts hast wird dein Antrag bewilligt.


behancea 
Fragesteller
 02.02.2024, 18:49

ich hab nicht einen euro wie soll ich denn da hinkommen ich kann mir nicht mal eine fahrkarte kaufen 😭

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Julian567  02.02.2024, 19:24
@behancea

Notfalls zu Fuß? Oder um eine Mitfahrgelegenheit bitten.

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isomatte  03.02.2024, 00:55

Wie kommst Du denn auf diese 10 000 Euro an Schonvermögen ?

Die gelten seit 2023 für Leistungen nach dem SGB - Xll vom Sozialamt, hier geht es nach dem SGB - ll vom Jobcenter.

Da liegt das Schonvermögen für den Antragsteller im ersten Jahr bei bis zu 40 000 Euro und ab dem zweiten Jahr dann bei max. 15 000 Euro.

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LeviundNick  09.02.2024, 20:04
@isomatte

Achso ok, dachte SGB 12 und SGB 2 hätten die selben Beträge im Schonvermögen. Danke für den Hinweis

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isomatte  09.02.2024, 21:04
@LeviundNick

Nicht nur beim Schonvermögen, sondern auch bei den Freibeträgen auf Erwerbseinkommen gibt es da Unterschiede.

Im SGB - ll gelten im Regelfall die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b - SGB - ll, wenn man die Sonderregelungen für Kinder unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind bzw.einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - machen die seit Juli 2023 gilt außer acht lässt.

Die dürfen im Monat bis auf Höhe eines Minijobs, min.aber bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto ohne Anrechnung auf ihren Bedarf verdienen.

Schüler in den Ferien in einem Ferienjob sogar unbegrenzt.

Im SGB - Xll bleibt vom Erwerbseinkommen pauschal 30 % an Freibetrag, max.aber 50 % von der Regelbedarfsstufe 1, die liegt seit 2024 bei 563 Euro.

Es blieben dann also derzeit max. 281,50 Euro Freibetrag, bei einem entsprechend hohen Erwerbseinkommen.

Das Schonvermögen beim Jobcenter liegt im ersten Jahr für den Antragsteller bei bis zu 40 000 Euro und ab dem zweiten Jahr dann bei bis zu 15 000 Euro.

Diese bis zu 15 000 Euro kann von Beginn an auch jede weitere zur BG - Bedarfsgemeinschaft gehörende Person besitzen oder im Leistungsbezug auch entsprechende Ansparungen machen.

Bitteschön

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Zuerst solltest Du zur Agentur für Arbeit gehen und prüfen lassen, ob Du Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast.

Wenn nicht, gehst Du danach zum Jobcenter und beantragst Bürgergeld. Die werden Dir dann schon sagen, ob Du eventuell Anspruch auf vorrangige Leistungen wie z.B. Wohngeld hast.

Ob Du es eigentlich willst, ist jetzt nicht wichtig. Es ist jetzt so. Dafür gibt es auch die Sozialgesetze.


behancea 
Fragesteller
 02.02.2024, 18:46

was ist der unterschied zwischen agentur für arbeit und jobcenter?

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alterbaer74  02.02.2024, 18:50
@behancea

Bei der Agentur für Arbeit beantragst Du Arbeitslosengeld I.

Beim Jobcenter beantragst Du Bürgergeld (Arbeitslosengeld II).

Wie lange hast Du gearbeitet?

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behancea 
Fragesteller
 02.02.2024, 18:54
@alterbaer74

immer paar monate bei verschiedenen sachen

nur so befristet, da wo ich jetzt gekündigt hab war das erste richtige aber das war nichts

habs um ehrlich zu sein nur angenommen um überhaupt irgendwas zu haben aber vor großer fehler

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alterbaer74  02.02.2024, 19:09
@behancea

Das Alter ist dabei nicht entscheidend.

Alles Gute. Und Kopf hoch, es wird schon alles gut werden.

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Wenn Du selber gekündigt hast und das ohne wichtigen Grund, oder für deine Kündigung selber verantwortlich warst, dann gibt es im Regelfall eine Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen von der Agentur für Arbeit.

Das wäre der Fall, wenn Du die Anwartschaftszeit erfüllt hast, dir also einen Anspruch auf ALG - 1 erworben hast, dafür müsstest Du innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Sollte das nicht der Fall sein, oder dir eine Sperrzeit von der Agentur für Arbeit drohen, dann stellst Du einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter.

Aber auch da würdest Du dann bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder Kündigung durch eigenes Verschulden eine Sanktion von stufenweise bis zu 30 % und 3 Monaten bekommen.

Diese 30 % gelten aber nur für den Regelbedarf für den Lebensunterhalt, die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.

Bei der ersten Pflichtverletzung dieser Art sollte die Sanktion in der ersten Stufe im Normalfall nur 10 % über 1 Monat betragen, bis stufenweise dann über 20 % und 2 Monate, bis hin zu max. 30 % über 3 Monate von derzeit 563 Euro Regelbedarf.

Nur keine Skrupel. Unsere Regierung gibt einen Sch... auf die Bevölkerung, wir sind nur die Geldgeber ihrer Projekte. Bürgergeld steht jedem ab einem Alter von 15 Jahren zu. Hols dir.

Zumindest scheinst du ja bedürftig zu sein. Wenn du vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, könntest du auch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Letztendlich musst du halt zu den entsprechenden Behörden hin. Speziell wenn du keine Krankenversicherung hast, solltest du da so schnell wie möglich Ansprüche anmelden und prüfen lassen. In Deutschland haben wir mittlerweile eine Krankenversicherungspflicht und wenn du dich da nicht drum kümmerst, wird man dich irgendwann rückversichern müssen und da laufen dann hohe Kosten auf, die du dann selbst tragen musst. Das solltest du auf jeden Fall vermeiden.