Willenserklärung- Was ist das? Wie abgeben?

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Zum Abschluss von Verträgen sind 2 übereinstimmende Willenserklärungen nötig, Antrag und Annahme. Beim Kaufvertrag können sie Angebot und und Bestellung heißen. Der Anbietende hat den Willen, einem anderen etwas zu verkaufen, und erklärt das. Dem Empfänger dieses Angebots sagt es zu und er bestellt, er erklärt, etwas kaufen zu wollen. Im Leben gibt es viele Willensesrklärungen. Ein Heiratsantrag ist sicher eine davon. Das Testament gehört wohl auch dazu. usw. usw.Vielfach reicht die mündliche Form, es gibt Fälle, bei denen eine Form vvorgeschrieben ist. Bei Grundstücken etwa bedarf es der Schriftform und der notariellen Beurkundung.

öhmm kurzes Beispiel:

Ich gehe in einen Laden und nehm mir ne packung milch aus der kühlung. damit zur kasse (das ist meine willenserklärung, dass ich diese Milch kaufen möchte), die wird gescannt und dann verlangt die Verkäuferin moneten für die milch (das verlangen des geldes ist die Willenserklärung von seitens des geschäfts). Fälschlicherweise wird von vielen menschen angenommen, dass das auszeichnen der ware mit einem Preis bereits eine willenserklärung ist, dem ist aber nicht so! aus diesem Grund kann man auch nicht auf den (wenns den mal vorkommt) preis bestehen mit dem die ware ausgezeichnet ist, sollte es mal zu differenzen kommen.

Also, eine willenserklärung ist die "bekanntegabe" einer Person (egal ob natürlich oder juristisch) einer sache "nach kommen " zu wollen.

so läufts bei verträgen. einer der "anbietet" und einer der "nachfragt" geben ihre Zustimmung (willenserklärung) einen Vertrag abzuschließen (kaufvertrag, miet-/leihvertrag, etc.)

hoffe ich hab mich net total verfranst :D

Gruß

Eine Willenserklärung gibst Du zum Beispiel beim Kaufvertrag ab. Wenn Du eine Ware haben willst, gehst Du zum Händler und fragst ihn, ob er diesen Artikel vorrätig hat. Wenn ja, machst Du ihm klar, daß Du diese kaufen willst, gibst ihm also Deine Willenserklärung ab. In der Praxis machst Du das meist durch 3 verschiedene Handlungen: Entweder sagst Du es dem Händler ("Ja, das nehme ich") Oder Du machst es schriftlich (z.B. durch eine Bestellung im Versandhandel) oder durch "schlüssiges Handeln" (Du legst dem Händler einfach das Geld auf den Tisch).

Der Wille zählt. Wenn du einwilligst (zustimmst) dieses Auto zu kaufen und der Verkäufer auch einwilligt (bestätigt), dass er es verkaufen möchte sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorhanden. Diese WE kann auch konkludent (also nicht ausdrücklich) geschehen, wenn du zum Supermarkt gehst und das Magazin einfach auf den Tresen legst, gibst du schlüssig (konkludent) eine WE ab. Es kommt ein Kaufvertrag zustande. WICHTIG: WE ist die Voraussetzung für ein Zustandekommen eines Kaufvertrages!