will der frau bei scheidung nix geben, was für möglichkeiten gibt es?

3 Antworten

Hallo gutefrageabsuer,

aus den beiden Antworten vor mir siehst du ja bereits, dass es die Möglichkeit des Ehevertrages gibt, der allerdings einer gerichtlichen Überprüfung standhalten muss.

Allerdings solltest du beachten, dass du ja ohnehin nur dann im Rahmen der Ehescheidung in finanzieller Hinsicht etwas abgeben musst, wenn du auch derjenige bist, der in der Ehe mehr verdient hat bzw. mehr Vermögen angespart hat. Und auch dann erfolgt mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs auch eine Vermögensteilung oder ein Beschluss zur Unterhaltszahlung nur auf Antrag deiner Frau.

VG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ihr könnt bei einem Notar einen Ehevertag machen, gegenseitig auf Ausgleiche in alle Richtungen verzichten. Allerdings wird das Familiengericht bei einer Scheidung prüfen, ob einer von beiden Partnern z.B. durch den Verzicht auf den Versorgungsausgleich später zu einem Mangelfall mit Bedarf auf staatliche Untersützung werden würde. Dann kann das Gericht anordnen, daß der Versorgungsausgleich trotz euerer Vereinbarung durchgeführt werden muss. Dabei werden dann die erworbenen Rentenansprüche- egal ob gesetzlich oder privat- gegeneinander aufgerechnet und dann ausgeglichen. D.h. der, der weinger erwirtschaftet hat, bekommt dann entsprechende Übertragungen z.B. in die Rentenversicherung.

Klar kann man das per Ehevertrag regeln. Man kann in einem Ehevertrag recht viel regeln. Allerdings ist das ein Vertrag zwischen zwei Parteien, die beide natürlich auch ihre Wünsche in dem Vertrag unterbringen können. Unterschreiben müssen den Vertrag auch beide Seiten.