Wieviel PS darf mein Roller haben mit dem normalen Führerschein (B)?

4 Antworten

Es gibt keine PS-Begrenzung sondern Begrenzung vom Hubraum bei Führerscheinklasse AM, die in Klasse B enthalten ist.

Nur bei Elektrofahrzeugen, da sie natürlich keinen Hubraum haben, gibt es eine Begrenzung von 4 kW.

http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen

4 kW sind 5,4 PS.

Der Hubraum, also der Verbrennungsraum darf nicht mehr als 50 ccm betragen.

Je mehr Hubraum, desto mehr Leistung  gibt es natürlich.

In den Zylinder wird vom Vergaser oder der Einspritzung der zu verbrennende Sprit geleitet.

Die Zündkerze, ist in den Zylinder geschraubt und der Zündfunke der Elektrode bringt das Benzin zur Explosion.

Durch den Druck der Explosion wird der Kolben bewegt, der die Kurbelwelle antreibt.

Der Raum wo dies geschieht, ist der Hubraum. 😉

derhandkuss  04.11.2016, 07:03

Einer der wesentlichen Faktoren, der hier leider fehlt, ist die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit. Derzeit beträgt die 45 km/H.

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M0F4FR3AK  04.11.2016, 07:40

Aber das ist Baujahr (und früher Bundesland) abhängig.

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peterobm  04.11.2016, 08:11
@M0F4FR3AK

ist es nicht, der B ist vorhanden, egal in welchem Bundesland - die S51 siehe Wiki, ist auch erlaubt - eingetragene 60 km/h

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Bei der Klasse B ist es absolut egal, wie viele PS der Roller hat. Wichtig ist nur, dass der maximal 50 cm³ Hubraum hat und eine derzeitige Höchstgeschwindig-keit von 45 km/H.

Ist schon etwas blöd wenn man eine Frage stellt und dann gleich in der Frage formuliert das man die Antwort nicht verstehen wird. Dann mal trotzdem zum Lesen:

Klasse AM:

— Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,

— Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),

— dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer amximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Quelle: §6 FeV Absatz 1

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Habe regelmäßig damit zu tun. ;)

wann den Führerschein bestanden > vor dem 01.04.1980 < damit hättest auch den A1 125ccm und 15 PS

alles andere darf sich mit dem AM 50ccm u. 45km/h begnügen