Wie werden Stromkosten von Mietbeginn bis zum Versorgungsstart vom neuen Lieferanten abgerechnet (rückwirkende Anmeldung nicht möglich)?
Zum 01.03. war der Mietbeginn in unserer neuen Wohnung, der Umzug erfolgte aber erst letzte Woche. Heute wollte ich den Strom anmelden. Entgegen vorheriger Aussagen (6 Wochen Karenz) ist eine rückwirkende Anmeldung beim neuen Strom-Lieferanten in unserer Region zum 01.03. jetzt doch nicht möglich.
Wenn ich es richtig verstehe laufen die 3 Wochen ab Mietbeginn bis zum Belieferungsstart des neuen Anbieters dann über die Grundversorgung. Allerdings sind wir dem Grundversorger unter dieser neuen Adresse ja gar nicht bekannt.
Wie läuft das nun mit der Abrechnung?
Ich habe teilweise gelesen dass dann der Vermieter vom Grundversorger angesprochen wird. Dieser könnte die Kosten ja an uns weiter abrechnen, aber muss dieser dann auch die Grundversorgung kündigen? Ich selbst kann das ja nicht und kann auch nicht den neuen Anbieter bevollmächtigen, da ich gar nicht Vertragspartner bin, oder?
Wäre es praktikabel als Startzählerstand beim neuen Anbieter nun einfach den Stand vom Mietbeginn (01.03.) zu melden? Oder ist das nicht rechtens?
Klingt alles sehr kompliziert, vielleicht ist es auch ganz einfach.
Danke vorab für jede Hilfe!
2 Antworten
Allerdings sind wir dem Grundversorger unter dieser neuen Adresse ja gar nicht bekannt.
Ihr mögt euch beim Grundversorger noch nicht gemeldet haben. Soweit ich weiß gibt euer Stromanbieter aber auch eine Meldung an den Grundversorger ab. Ob dadurch auch eure Daten übermittelt werden, weiß ich nicht.
Aber früher oder später wird der Grundversorger bei euch melden. Schließlich ist diesem die Adresse bekannt und somit kann er euch auch Post schicken. Dafür muss er euren Namen nicht kennen.
einfach den termin falsch angeben, den zählerstand aber richtig. KEIN mensch wird und KANN überprüfen ob ihr die 20 kWh oder was auch immer, die in der zwischenzeit angefallen sind VOR diesem termin verbraucht habt oder danach.
lg, anna