Wie weit darf mein Arbeitgeber gehen?
In meiner frage geht es darum ob das Inordnung von meinem arbeitgeber ist mir ein schlechtes gewissen einzuren obwohl er weiß das ich wohmöglich magen darm habe und in der gasteo arbeite hier mal die zwei nachichten die ausgetauscht wurden:
Ich:
Hey sorry ich nochmal, ich hab ganz doll bauchschmerzen und musste heute ganz oft auf klo... jetzt hat es auch mit übelkeit angefangen... wenn es bis heute abend nicht besser wird würde ich mich nochmal melden und währe dir dankbar wenn du meine schicht morgen ersetzt kriegst
Chef :
Hey, ich bin heute auf einer Feier und habe keine Zeit. Wenn du wirklich meinst, dass du morgen nicht kommst, dann musst du dich bei deiner Restaurantleiterin melden, die heute auch unterwegs ist. Ich würde es auch nicht gut finden, nur weil heute deine Schicht nicht so gut lief und viel los war.
ich :
Ahja. Ok.
Danach folgte nichts mehr.
Was haltet Ihr davon?
2 Antworten
Um Himmels Willen. Du hörst dich an wie ein Kind, weshalb dein Chef dich nicht für voll nimmt.
Informiere künftig einfach deinen zuständigen Vorgesetzten darüber, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange du voraussichtlich ausfällst.
Nix mit "ich hab' Bauchweh und muss ständig auf's Klo", sondern wenn schon, dann eher "Ich habe eine Magen-Darm Infektion". Die Diagnose geht deinen AG zwar nichts an, aber aus zwischenmenschlichen Gründen kann man mit der Info rausrücken.
Eine Vertretung zu organisieren ist Sache deines AG, da hast du nichts mit am Hut.
Dann muss er sich kümmern. Dafür wird er bezahlt. Lass dir kein schlechtes Gewissen einreden und lasse dich krankschreiben.
Du meldest dich krank, entweder bei ihm oder der Restaurantleiterin. Alles andere ist sein Job. Mal abgesehen davon, dass du so aus hygienischen Gründen schon ganz sicher nicht arbeiten dürftest.
Meine restaurantleitung idt auf kohltour und daher nicht erreichbar er währe die nächste ansprechperson gewesen
Es muss eine Ansprechperson geben. Dein Chef kann sich nicht seiner Verantwortung entziehen und du hättest gar nicht die Kompetenz, jemand anderen zum Dienst zu verpflichten, als Ersatz zu suchen.
Außerdem musst du nicht auch noch die Unterwanderung der hygienischen Auflagen unterstützen.
Meine restaurantleitung ist auf kohltour und nicht erreichbar. Er währe die nächste ansprechperson gewesen