Wie viel werde ich als Strafe zahlen müssen?

5 Antworten

Mach das auf keinen Fall. Du hast dann keinen Versicherungsschutz. Wenn du durch einen Unfall jemand einen Schaden zufügst, müsstest du diesen aus deinem eigenen Vermögen begleichen. Kannst du das nicht, wäre es extrem unfair für den Geschädigten. Versuch einfach, anders zur Zulassungsstelle zu kommen. Freund, ÖPNV oder ähnliches.

Was ist denn ein Kurzstreckenkennzeichen?

Wenn du ein 04er-Kennzeichen für 5 Tage meinst: Dafür brauchst du keinen Termin.

UND: Direkte Wege zur Zulassungsstelle und zurück zum Wohnort zur An- und Abmeldung sind mit gültigem Versicherungsschutz (Nachweis mitnehmen!!!!!) auch mit entstempeltem Kennzeichen (muss aber dem Fahrzeug zugeordnet sein, OHNE oder mit einem Kennzeichen eines anderen Fahrzeuges ist nicht erlaubt) zulässig.

Du darfst aber keinesfalls Umwege fahren sondern musst den direkten Weg nehmen. Bei einer direkt auf dem Weg liegenden HU-Stelle (TÜV, DEKRA, KÜS etc.) anhalten ist aber möglich, wenn das zur Zulassung erforderlich ist.

Vorgehen dabei:

  1. Versicherung kontaktieren und Versicherungsnachweis besorgen (eVB und in dem Fall Deckungszusage/Versicherungsschein - elektronisch geht das ja fix) und dann ausdrucken/in Papierform dabei haben
  2. Kennzeichen am Fahrzeug lassen
  3. hinfahren (ggf. mit Zwischenstop TÜV etc., wenn auf direktem Weg, sonst geht's nicht und 04er Kennzeichen ist notwendig)
  4. Direkt von Wohnort (das muss dann aber auch der eigene sein, das Fahrzeug muss dort also schon irgendwie hingekommen sein, einfach mal als Flensburger in München ein abgemeldetes Fahrzeug kaufen und mit dem dann zur Flensburger Zulassungsstelle fahren is nich) zur Zulassungsstelle fahren (keine Umwege, direkte kürzeste Strecke) und die Anmeldung vornehmen.
  5. Fertig

Und bei der Abmeldung darfst du nach Entstempelung auch noch mit dem Fahrzeug nach Hause fahren, weil der Versicherungsschutz erst am Ende des Abmeldungstages entfällt. Aber auch hier: direkter Weg ohne Umwege und entsprechende Dokumente über die Abmeldung müssen natürlich für eine Kontrolle mitgeführt werden.

Keine Versicherung . Wenn du dir einen teuren unfallschaden leisten kannst, nur zu. Sind die Opfer im Krankenhaus stotterst Halt 250.000.- zusätzlich ab

Aus Faulheit deswegen nicht mit dem ÖPNV oder Taxi (Bold, Uber,...) zur Zulassungsstelle zu fahren kann ernste Konsequenzen haben.

Als Beispiel sei mal Fahren ohne Versicherungsschutz:

https://www.bussgeldrechner.org/fahren-ohne-versicherungsschutz.html

Fahren ohne Zulassung:

https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-zulassung/

angegeben. Du musst gar nicht kontrolliert werden, es reicht wenn ein Unfall passiert und der Unfallgegner holt die Polizei.

Lass den Quatsch.

Mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug zu Fahren ist eine Ordnungswiedrigkeit und kostet 70 Euro und einem Punkt. Das anbringen eines fremden Kennzeichen an einem Auto, zu dem es nicht gehört wiederum ist eine Straftat. Da wirst Du Dich vor einem Richter wiederfinden. Also ganz ohne Kennzeichen zu fahren ist deutlich günstiger, allerdings dann auch mit Garantie, dass Du angehalten wirst.

Woher ich das weiß:Hobby – Fahre seit 30 Jahren Motorrad. Schraube selbst.

Stadewaeldchen  30.09.2023, 09:36
Also ganz ohne Kennzeichen zu fahren ist deutlich günstiger, allerdings dann auch mit Garantie, dass Du angehalten wirst.

Bin ich mir nicht sicher, da kommt ja auch noch Fahren ohne Versicherungsschutz hinzu und das Finanzamt wird sich auch nochmal melden.

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bikerfan73  30.09.2023, 09:43
@Stadewaeldchen

Das Finanzamt hat mit dem Versicherungsschutz nichts zu tun. Allerdings ist das tatsächlich eine Tatsache, die man nicht ignorieren sollte, denn das kann bei einem Unfall teuer werden.

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Stadewaeldchen  30.09.2023, 09:47
@bikerfan73
Das Finanzamt hat mit dem Versicherungsschutz nichts zu tun.

Hab ich auch nicht gesagt. Aber die haben was mit der KFZ-Steuer zu tun, die für ein nicht angemeldetes Auto ja nicht bezahlt wird.

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bikerfan73  30.09.2023, 09:53
@Stadewaeldchen

Ja. Schon klar. Rein theoretisch ist das eine vollendete vorsätzliche Steuerhinterziehung. Da hast Du schon Recht. Vorsätzlich tut er das allerdings nur für die eine Fahrt. Für die Streitsumme müsste man die Jahressteuer durch 365 teilen. Da wir noch nicht einmal ein Verfahren eröffnet.

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Yodi1 
Fragesteller
 30.09.2023, 09:36

Wird der Richter kein Mitleid haben, wenn ich ihm auf die Waage die Dauer der Bearbeitung sämtlicher amtlicher Behördengänge schildere?

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bikerfan73  30.09.2023, 09:39
@Yodi1

Das kommt immer auf den Richter an. Das kann Dir keiner voraussagen. Was Du machen kannst, ist, daß Kennzeichen für den neuen Wagen zu reservieren und schon beim Schilder macher bereits herstellen zu lassen. Damit dürftest Du dann tatsächlich auf direktem Weg zur Zulassungsstelle fahren (wenn der Weg im selben Zulassungsbezirk ist). Ansonsten wäre es dann wenigstens keine Straftat.

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bikerfan73  30.09.2023, 09:41
@bikerfan73

Achtung: Das soll kein Aufruf sein, das so zu machen. Du fährst ohne Versicherungsschutz und das kann dann bei einem Unfall echt teuer werden.

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