Wie viel Unterricht darf ausfallen?
ein Freund von mir hat im letzem Halbjahr im Abitur 4 Punkte bekommen und damit seinen 5. Unterkurs. Damit schafft er sein Abitur nicht. Obwohl er schon 1 Monat vor der letzten Klausur gefragt hat ob er eine Zusatzarbeit mach darf, weil er Prüfungsangst hat und anst hat die Arbeit nicht zu bestehen. Die Lehrerin meinte das das zu spät sein..... ?!
Die letzte Arbeit hatte einen Schnitt von 3,5 Punkten (Note 5). Was Wahrscheinlich auch daran liegt das ca. 40% des Unterrichts ausgefallen ist.
Gibt es rechtlich Chancen die Note anzufechten, damit er noch eine Chance bekommt sein Abitur zu bekommen?
LG
1 Antwort
Die Note kann er nur anfechten, wenn die Prüfung so ausgelegt war, daß man Sachen vorausgesetzt hat, die aufgrund von Unterrichtsausfall nicht vorkamen. Ich vermute, das ist nicht der Fall. Und ich denke, wenn er schon vier andere Unterkurse hat, weiß ich nicht, ob er überhaupt in den Abiturprüfungen glänzen kann. Gerade wenn man das Kurssystem hat, bei dem man ja ziemlich frei wählen kann, welche Kurse man ins Abitur einbringt, sollten ein oder zwei schwache Kurse kein Problem sein. Aber wenn er trotzdem 5 Unterkurse hat, hat er einfach gewisse Defizite. Da bringt ein Anfechten nicht viel. Dann soll er halt einfach noch ein Jahr machen, und das ausnutzen, daß jetzt noch einmal vieles wiederholt wird. Dann sollte er das Abitur auch problemlos bestehen und vielleicht sogar mit einem besseren Schnitt als er hätte, wenn er jetzt die eine Note jetzt noch auf 5 Punkte gesetzt bekommt.