wie viel Eigenkapital darf man haben um seinen Pflegeheimplatz selbst finanzieren zu müssen?
Eine Bekannte von mir ist im Pflegeheim und hat so 50000€ geerbt. Diese stehen ihr aber nicht auf einmal , sondern sie kann jeden Monat über eine bestimmte Summe verfügen. Das ist ein Sperrkonto. Was vom Erblasser so gewollt wurde.
Man muss ja wenn man im Pflegeheim ist , alle Konten offenlegen . Das hat sie nicht gemacht . Meine Frage ; sind solche Sperrkonten wirklich so eingerichtet , dass da niemand ran kommt ?
1 Antwort
Man muss nur sein Vermögen nur offen legen wenn man staatliche Hilfen bezieht. Wenn du das Pflegeheim selbst bezahlst, musst du dein Vermögen natürlich nicht bekannt geben. Es gibt auch Leute die mieten sich eine Suite im Pflegeheim mit Rundum-Versorgung.
Warum dann jetzt etwas ändern? Es läuft doch schon alles. Oder geht es um eine bessere Einrichtung mit mehr Service.
Es geht darum , dass das Erbe nie irgendwo angegeben wurde .
Wenn du mit dem Vermögen das Pflegeheim selbst bezahlen kann, dann musst du das auch angeben. Ich kenne das auch Frankreich, von einem Ruheständler der mit dem Tag seiner Pensionierung nach Frankreich zog, aber die Rentenkasse hatte es nicht so eilig mit dem Zahlen. Deshalb sprang die französische Rentenkasse solidarisch ein und bald hatte er 2 Renten im Monat. Er musste aber den französischen Teil zurückzahlen. Ich würde da nicht darauf hoffen dass das nicht auffällt, irgendwann kommt man darauf und fordert alles auf einmal in sehr kurzer Zeit zurück.
Das ist doch der Punkt. Sie bezahlt für ihren Heimplatz nichts , weil sie das geerbte Geld nicht angegeben hat .