Wie steht ihr zu der Sorgerecht Aufteilung bei einer Scheidung?

4 Antworten

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Bezüglich der Besitzverhältnisse:

Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: bei einer Scheidung behält jeder das, was er vor der Ehe bereits hatte und der Rest, also das, was an Vermögen während der Ehe erwirtschaftet wurde, wird geteilt.

Das ist nicht unfair. Denn wenn beide in die Arbeit gegangen sind, haben beide zum Vermögenszuwachs beigetragen. Und wenn einer von beiden zuhause geblieben ist, um sich um Haushalt und gegebenenfalls Kinder zu kümmern, dann hat der ja auch eine Leistung für die Ehegemeinschaft erbracht. Es ist nur fair, wenn derjenige dann dafür einen Ausgleich bekommt, zB Rentenpunkte, weil er nicht berufstätig war.

Du kannst natürlich in einem Ehevertrag auch eine sogenannte Gütertrennung vereinbaren. Das bedeutet, dass bei einer Scheidung jeder seinen Zugewinn, den er in der Ehe erwirtschaftet hat, behält und somit kein Zugewinnausgleich stattfindet. ABER: Zugewinnausgleich, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Versorgungsausgleich sind verschiedene Dinge. Nur weil Gütertrennung vereinbart wurde, heißt das nicht, dass zB. kein Trennungsunterhalt gezahlt werden muss. Der Versorgungsausgleich zählt nach dem BGH zum Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts. Der vollständige Verzicht auf die Durchführung des Ausgleichs kann daher bereits zur Sittenwidrigkeit des Ehevertrags nach § 138 BGB führen und zur Folge haben, dass dieser nichtig ist.

Bezüglich Sorgerecht:

Wenn ein Paar verheiratet war, haben auch nach der Scheidung BEIDE das gemeinsame Sorgerecht. Aber das Kind kann sich nun mal nicht halbieren, von daher stellt sich die Frage, bei wem es wohnt, mit wem es in den Urlaub fährt oder bei wem es Weihnachten feiert.

Da gibt es wohl keine gute Lösung, die immer für alle Beteiligten fair ist. Tatsächlich ist es oft ein Problem für Väter, dass die Gesellschaft davon ausgeht, dass Kinder zur Mutter gehören. Banales Beispiel: wenn ich alleine einkaufen gehe, werde ich IMMER gefragt, wo denn heute mein Kind ist. Mein Mann wird das nie gefragt, wenn er ohne Kind einkaufen geht. Oder: wenn ich zwei Tage auf Dienstreise bin, kommt sehr oft die Frage "und wo ist dein Kind gerade?"; seltsamerweise ist das bei meinem Mann nie ein Thema.

Die Fakten sind außerdem wie folgt:

Nur 26% der Elterngeldbezieher sind männlich, was ganz konkret bedeutet, dass auf einen Vater, der Elterngeld beantragt (und überhaupt Elternzeit nimmt), etwa drei Mütter kommen, die Elterngeld beantragen und Elternzeit nehmen.

Hinzu kommt, dass die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs bei den Frauen deutlich länger ist als bei den Männern – 14,6 Monate im Vergleich zu 3,6 Monaten. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/03/PD23_123_22922.html

Bedeutet: Frauen nehmen öfter UND länger Elternzeit, um ihr Kind betreuen zu können - während der Vater weiterhin erwerbsarbeiten geht und zwar meistens Vollzeit (und somit auch mehr in die Rentenkasse einzahlt). Das ist im übrigen auch mit ein Grund, warum Frauen in Deutschland deutlich weniger vermögend sind als Männer.

66 % der erwerbstätigen Mütter arbeiten Teilzeit, aber nur 7 % der Väter. Überhaupt nicht erwerbstätig sind etwa 25% der Mütter, aber nur 10% der Väter.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/03/PD22_N012_12.html

Wenn also 83% der Väter Vollzeit arbeiten, aber 91% der Mütter gar nicht oder nur Teilzeit, dann ist ja klar, mit wem die Kinder mehr Zeit verbringen und wer für die Kinder die bevorzugte Bezugsperson ist, zumindest so lange die Kinder noch klein sind.

Und leider ist es so, dass bei einer Ehescheidung oft verletzte Gefühle im Raum stehen, die beide Beteiligten daran hindern, vernünftig miteinander zu reden, um für alle die beste Lösung zu finden.

Das Wechselmodell kann unter Umständen gut funktionieren, wenn die Eltern nah beieinander wohnen. Das sehe ich zB im Bekanntenkreis, wo die Eltern immer noch im gleichen Dorf leben. So bleibt das Umfeld für das Kind gleich, es zieht nur wochenweise von Mama zu Papa.

Aber andererseits: man braucht auch vieles doppelt. Jeder Elternteil braucht ein richtiges Kinderzimmer für das Kind, viele Dinge müssen einfach aus Gründen der Praktikabilität doppelt angeschafft werden und so haben beide Elternteile höhere Kosten.

Und leider habe ich schon erlebt, dass Elternteile das Wechselmodell als Drohung verwenden à la "dann bekommst du keinen Cent Unterhalt mehr von mir und siehst dein Kind nur noch alle zwei Wochen".

Am besten und am fairsten wäre es, wenn alle Beteiligten sich zusammensetzen würden und überlegen, was das Beste für das KIND ist.

Dass das aber ganz schön schwierig werden kann, zeigt ja schon deine Frage. Denn was hat die Tatsache, dass einer von beiden fremdgegangen ist, denn mit dem Sorgerecht zu tun? Das klingt so, als wolltest du den Elternteil, der fremdgegangen ist, mit Sorgerechtsentzug bestrafen. Und genau darum geht es NICHT. Es geht darum, was am besten für die Kinder ist und nicht um Rache für Fehlverhalten.

der Partner, der weniger verdient hat bekommt einen Ausgleich - sog. Zugewinnausgleich. Und alles während der Eher angeschaffte geht 50/50% weil in Gütergemeinschaft erworben. Wer es bezahlt hat ist egal. Insoweit ist es fair und wenn du das nicht haben willst musst du am Anfang einen Ehevertrag machen und Gütertrennung vereinbaren. Geht alles.

Das mit dem Sorgerecht ist weniger fair. Insbesondere wenn sie nur Teilzeit oder gar nicht gearbeitet hat, besteht meist ein innigeres/engeres Verhältnis zum Kind. Daher bleiben die Kinder eben öfter bei der Mutter, auch bei weiterhin geteiltem Sorgerecht. Und dann geht oft das Machtspiel los mit Umgangsrecht verweigern etc. Aus Fairnissgründen haben Gericht vor einiger Zeit das Wechselmodell favorisiert. Das/die Kind(er) sind dann jeweil 2 Wochen bei ihm und 2 Wochen bei ihr. DAs geht nocht, wenn beide nahe beieinander wohnen und die Schule von beiden Wohnorten gut erreichbar ist. Wenn nicht wird es schwierig und für die Kinder ist es meist keine gute Lösung und eine große Belastung. Und auch hier sind die Probleme vorprogrammiert, wenn beide sich nicht bei der Erziehung sehr einig sind. Und bei diesem Wechselmodell entfällt der Unterhalt, weil beide den ja in Natura erbringen. Aber beide brauchen entsprechend große Wohnung und Auto (insbesondere bei mehr al 2 Kindern) und haben eben mehr Kosten dadurch. Fairness ist mir da auch eher weniger wichtig als das Wohl der Kinder. Und das bleibt beim Wechselmodell aber auch beim Machtstreit über Umgang etc. oft auf der Strecke.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 5 eigene Kinder

Nein, das ist nicht unfair - zumal das mit dem Besitz nicht stimmt. Und das Sorgerecht wird auch meistens geteilt.


Reatexx 
Fragesteller
 27.09.2023, 19:04

Aber wenn die Frau z.B fremdgegangen ist, und dann noch das sorgerecht bekommt sehe ich das als unfair.

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bei einer scheidung behalten beide eltern in der regel das sorgerecht. wenn die km hauptbezugsperson des kindes ist, bleibt das kind natürlich auch bei ihr.