Wie sieht die rechtliche Situation aus?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Soweit völlig normal. Es muss ein Gutachten eingereicht werden, nicht nur irgendein Schreiben, es soll von einem unabhängigen Arzt stammen statt von denen, die dich behandeln, und dieses muss obendrein von einem Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation stammen.

§11 FeV:

(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 oder 5 hinweisen. Die Behörde bestimmt in der Anordnung auch, ob das Gutachten von einem
1. für die Fragestellung (Absatz 6 Satz 1) zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation,
2. Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung,
3. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“,
4. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Facharzt für Rechtsmedizin“ oder
5. Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 erfüllt,
erstellt werden soll. Die Behörde kann auch mehrere solcher Anordnungen treffen. Der Facharzt nach Satz 3 Nummer 1 soll nicht zugleich der den Betroffenen behandelnde Arzt sein.

Eine Klage dürfte aussichtslos sein. Du hast selbst angegeben, dass Eignungsmängel vorliegen, die Behörde hat dem nachzugehen, und das Mittel dafür ist ein verkehrsmedizinisches Gutachten, genau das wird nun gefordert.

Bei dieser Art von Fragestellung verfahren die Verwaltungsgerichte nach dem Motto: Das Interesse am Schutz der Allgemeinheit überwiegt deinem persönlichen Interesse auf Erteilung einer Fahrerlaubnis.

maxundmogli 
Fragesteller
 23.02.2024, 15:39

die Fahrerlaubnis liegt aber vor und seit 7 Jahren wird unfallfrei Auto gefahren, zudem wurde der Führerschein ganz normal bestanden - beide Prüfungen.

Wo liegt das Problem ? Dafür macht man doch die Prüfungen.

Und wie teuer ist sowas , wer soll sowas bezahlen?

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migebuff  23.02.2024, 16:02
@maxundmogli
die Fahrerlaubnis liegt aber vor

Nein, du hast doch eben selbst geschrieben, dass du sie lediglich beantragt hast:

möchte eine Personenbeförderungsschein machen

Das Problem liegt darin, dass du der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt hast, dass du Einschränkungen hast, die deine Fahreignung in Frage stellen können.

Waren diese Tatsache bei deinen bisherigen Prüfungen bekannt? Selbst wenn das der Fall war, wird bei Klasse B nicht die besondere Eignung für die Personenbeförderung überprüft.

Die Kosten für ein verkehrsmedizinisches Gutachten können je nach Umfang und Fragestellung in Richtung 1000€ gehen.

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maxundmogli 
Fragesteller
 23.02.2024, 16:04
@migebuff

Darf man sowas einfach verschweigen ?

Nein, der Führerschein liegt schon seit 7 Jahren vor, jetzt geht es um den P-Schein.

Auto Fahren war noch nie ein Problem was soll das was die Behörde da abzieht? Wie hätte ich denn den Führerschein bestehen sollen wenn ich nicht fahrtauglich wäre?

Es bestehen keine Bedenken das ist doch lächerlich. Nein das war beim Führerschein nicht Thema da wurde nix weiter überprüft.

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migebuff  23.02.2024, 16:36
@maxundmogli
Darf man sowas einfach verschweigen ?

Wenn du einen möglichen Eignungsmangel verschweigst und einen Unfall verursachst, der darauf zurückzuführen ist, hast du ein Problem. Hier gab es drei Jahre Haft:

https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2020/februar-2020/id-2020-02-90-krankheit-im-antrag-verschwiegen-epileptiker-verursacht-toedlichen-unfa.html

was soll das was die Behörde da abzieht?

Die Behörde "zieht" nichts "ab", du hast eine psychische Beeinrächtigung angegeben und nun muss geprüft werden, ob diese die Fahrtauglichkeit beeinflusst. Ich bin kein Mediziner, aber bei Google findet sich dazu spontan folgende Aussage:

Ein hoher Anteil der Menschen mit Autismus hat jedoch auch eine geistige Behinderung – laut Studien 70 Prozent.

Und eine geistige Behinderung ist nunmal ein Eignungsmangel nach Anlage 4 FeV, bei dem abgeklärt werden muss, ob eine Persönlichkeitsstörung vorliegt oder nicht.

jetzt geht es um den P-Schein.

Ja, also wie gesagt um eine Fahrerlaubnis. §48 FeV:

(1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
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maxundmogli 
Fragesteller
 23.02.2024, 16:40
@migebuff

Es liegt keine geistige Behinderung vor.

Was soll denn die Fahrtauglichkeit beeinflussen ? Ich habe doch den Führerschein bestanden, das ist doch völliger Irrsinn.

Sonst hätte ich den Führerschein ja nicht bestanden wenn ich nicht Auto Fahren könnte.

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