Wie rechtfertigst du das staatliche Glücksspielmonopol und seine Inkohärenz?
Deutschland hat ein staatliches Glücksspielmonopol, das auch nach der Änderung des Glücksspielstaatsvertrags weiterhin in den meisten Bereichen besteht, lediglich Sportwetten und Automatenspiele wurden unter starken Einschränkungen liberalisiert.
Seine Befürworter begründen dies mit einem angeblichen Spielerschutz, mit der angeblichen Absicht "den Spieltrieb der Bevölkerung in geregelte Bahnen" zu leiten.
Gleichzeitig setzen allein die Staatslotterien mit ihrer Monopolstellung über 7 Milliarden Euro im Jahr um. Der Staat betreibt Spielbanken, in denen Automaten - anders als bei privaten Anbietern - ohne Beschränkungen laufen können, d.h. mit hohen Einsätzen und hoher Spielfrequenz, es werden echte Casinos mit Tischspielen wie Roulette und Blackjack mit sehr hohen Limits angeboten, die privaten Anbietern gleichzeitig mit der Begründung, Spieler schützen zu wollen, verboten sind.
Wie siehst du diese auch vom EUGH schon mehrmals kritisierte Lage in Deutschland? Wärst du für Änderungen hieran?
1 Antwort
Der EuGH hat in seinen Urteilen immer wieder die deutsche Rechtslage als EU-konform bestätigt. Die deutschen Gesetze und Staatsverträge im Bereich des Glücksspiels wie beispielsweise das bayerisches Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag sind notifiziert und mit dem EU-Recht vereinbar. Die zugelassenen Anbieter unterliegen alle den strengen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags. Das Angebot der Staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung ist von den zuständigen deutschen Behörden genehmigt und erfüllt die zahlreichen Anforderungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag und der bayerischen Regelungen. Wir haben strenge Zutrittskontrollen in den Spielbanken und zahlreiche Limits bei unserem Spielangebot, insbesondere im Internet. Beispielsweise ist unser Haus an das bundesweite Sperrsystem angeschlossen, das die Teilnahme von gesperrten Spielern ausschließt. Wir als staatlicher Anbieter bieten ein verantwortungsvolles Spiel an. Wir sind nicht auf Gewinnmaxime ausgerichtet, sondern haben einen ordnungsrechtlichen Auftrag. Unsere Einnahmen fließen in Bayern, abzüglich der an Spielteilnehmer gezahlten Gewinne und abzüglich der Betriebskosten, für gemeinnützige Zwecke in den Bayerischen Staatshaushalt und kommen damit der Allgemeinheit wieder zu Gute. Dafür arbeite ich gerne.
Der EuGH hat in seinen Urteilen immer wieder die deutsche Rechtslage als EU-konform bestätigt.
Hat er nicht, im Gegenteil.
Der Rest der Antwort geht leider nicht auf die eigentliche Frage ein.