wie löse ich das Konto 3630 (SKR04) auf?

3 Antworten

Das Kto. 3630 ist ein Verrechnungskonto - das wird grundsätzlich nicht aufgelöst, sondern es müsste, im Idealfall monatlich aber spätestens am Ende des Jahres auf Null stehen. Ggf. wird es als Gehaltsverrechnungskonto genutzt.

Das Verrechnungskonto Gehalt soll eine Kontrolle darstellen, ob das ArbG-Brutto entsprechend an die verschiedenen Akteure ausgezahlt wurde und daß nicht zuviel ausgezahlt wurde.

vereinfaches Standardbeispiel für Verrechnungskonto Gehälter

ArbG-Brutto = 100.000 € - 40.000 Soz. Versicherungen (zahlbar drittletzter Arbeitstag im Monat) - 20.000 € Steuern (Abbuchung Finanzamt am 13. des Folgemonats) - Auszahlung an ArbN - 40.000 € (zahlbar letzter Arbeitstag im Monat)

Buchungen

Gehälter an Verrechnungskonto 100.000 €

Verrechnungskonto an Verb. SV = 40.000 €

Verrechnungskonto an Verb. Steuern = 20.000 €

Verrechnungskonto an Bank 40.000 €

Soll und Haben Verrechnungskonto sind ausgeglichen

Verb. SV an Bank = 40.000 €

Soll und Haben Kto. Verb. SV sind ausgeglichen

Verb. Steuern an Bank = 20.000 €

Soll und Haben Verb Steuern sind mit Abbuchung im Folgemonat ausgeglichen

am 31.12. bleibt auf dem Konto Verb. Steuern ein Saldo der Steuerzahlung Dezember übrig (Zahlung erst im Januar) - daher Übertrag ins Folgejahr

Wenn am 31.12. noch ein Saldo auf dem Verrechnungskonto sein sollte, kann etwas falsch gebucht worden sein oder es wurde eine Umbuchung auf Verb. Steuern/SV vergessen, falscher Betrag ArbG-Brutto gebucht etc.; eine weitere Möglichkeit wäre, daß z. B. ein Vorschuß augezahlt wurde, aber das Gehalt selbst erst im Folgemonat abgerechnet wird - das könnte man aber auch über ein Konto Vorschuß laufen lassen oder umbuchen...

Der ArbG-Anteil betr. Altersvorsorge kann ggf. noch eine Buchung auf dem Verrechnungskonto Gehalt notwendig machen, wenn das im ArbG-Brutto enthalten ist und nicht separat gebucht wird:

Verrechnungskonto Gehalt an Verb. betr. Altersvorsorge

Auch geldwerte Vorteile, Minijobber etc. könnten ggf. extra gebucht werden müssen.

Das ist aber, je nach betrieblichem Interesse, unterschiedlich; ich buche alle Gehaltsbestandteile der Einfachheit halber in einer ArbG-Brutto-Summe, die ich der Bruttopersonalkostenliste entnehme.

Ansonsten muß man sich die Buchungen im einzelnen anschauen, wenn das Konto nicht ausgeglichen ist.

Sollte letztendlich tatsächlich keine Klärung möglich sein, kann man den Saldo als a.o. Aufwand oder a.o. Ertrag ausbuchen - das ist aber immer das letzte Mittel - wenn es sich um einen geringfügigen Betrag handelt, kann man sich die Sucherei auch sparen, sofern das sehr aufwändig wäre, und direkt ausbuchen...


Jomago 
Fragesteller
 15.02.2021, 09:48

Danke für die ausführliche Antwort, Sie haben geschrieben dieses Konto 3630 müsste am Ende auf Null stehen. Ist es aber in meinem leider Fall nicht. Auf diesem Konto steht im Soll ein Betrag (Unterzahlung betrifft Nettolohn vom Vormonat) Diese Unterzahlung wurde im Folgemonat zu dem Nettolohn dazugerechnet und ausgezahlt. Was passiert bei der Buchung? Ich buche Nettolohn 3720 im Soll gegen Bank im Haben. Muss ich diesen Betrag aufschlüsseln? Sorry wenn ich so (dumm) frage aber ich hatte noch nie so ein Fall.

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Mit solchen Fragen wendet man sich naturgemäß an die Finanzbuchhaltung seiner Firma!

Wo sonst könnte dir geholfen werden?

Indem du der Bank mitteilst, das Sie das Konto auflösen.


Jomago 
Fragesteller
 15.02.2021, 08:01

Hallo, sorry es handelt sich hier nicht um ein Bankkonto. Es ist ein Verrechnungskonto in der Finanzbuchhaltung.

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