Wie lange muss man Sachen von ex aufbewahren?

12 Antworten

Wovor hast du jetzt Angst, dass er dich anzeigen könnte?

Du hast doch geschrieben, du hast Zeugen die gesehen haben, was du geschrieben hast.

Du hättest ihm ja auch - wenn es sich nur um Klamotten handelt,die Sachen in einen Karton stecken und ihm das per Einschreiben zuschicken.

Manchmal kann man auch bei einer Trennung "großzügig" sein, wenn man die Sachen los werden will.

Du hast ihm Zeit eingeräumt und wenn das mehrmals war, dann hat er Pech gehabt.

Du hast ihn mehrfach darauf hingewiesen und ihm viel Zeit gegeben. Das reicht definitiv. Wenn er sie nicht wollte, hat er Pech gehabt, du bist ja kein kostenloses Lager. Allerdings, wenn es vor Gericht kommt, musst du idR beweisen können das du ihm Fristen gesetzt hast. Daher wäre ein Einschreiben besser gewesen.

Vorweg: Wenn kein gemeinsamer Mietvertrag besteht, darf er seine Sachen nicht ewig in der Wohnung lassen. Wenn er Aufenthalts- und Nutzungsrecht (bzgl der Wohnung) hatte, unterliegen die Gegenstände darin jedoch der gemeinschaftlichen Obhut, das heißt, man darf seine Sachen nicht nach Lust und Laune wegwerfen, nur weil er ausgezogen ist. Ich habe gelesen es gibt einen automatischen Hinterlegungsvertrag in dem Falle (Artikel 472 OR - kenne ich nicht, aber da könntest du nachsehen), allerdings kannst du, laut diesem Artikel, jederzeit die Sachen zurückgeben, wenn keine Hinterlegungszeit vereinbart wurde.

Zu deinem konkreten Fall: Eine schriftliche Räumungsaufforderung mit Fristsetzung ist Pflicht. Mit dieser Festsetzung wird er in Verzug gesetzt (§ 295 BGB). Dann haftest du nämlich nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn seine Sachen zerstört werden oder an Wert verlieren (§ 300 BGB). Du haftest aber nicht, wenn nur leichte Fahrlässigkeit im Raum steht. Daher ist wichtig das du weißt wann es leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz war.

Du hast im Normalfall eine Frist von einem Monat zu setzen (§ 885a Abs. IV ZPO), was du ja getan hast. Der Zeitraum muss fair sein, also wenn es sehr viele oder große Sachen sind oder es viel Geld kostet sie zu entfernen, musst du ihm mehr Zeit einräumen. Ein Jahr ist aber wirklich mehr als genug Zeit. Eine strafbare Handlung liegt also definitiv NICHT vor, solange er diese Fristsetzung erhalten hat.

Wenn du deine Aufforderungen an ihn, das Zeug abzuholen, noch als Beweismittel in irgendeiner Form vorzeigen kannst, dann wird seine Klage nicht von Erfolg gekrönt sein.

HarryXXX  21.10.2021, 09:15

Das wird wegen ein paar Klamotten so oder so nicht erfolgreich sein. Nicht nach dieser langen Zeit. Da hätte er sie ja theoretisch auch zurück verlangen können. Hat er aber offenbar auch nicht. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich würde das als stillschweigendes Einverständnis interpretieren.

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Soll er versuchen, das wird nicht von Erfolg gekrönt sein.

Wenn Du nachweisen kannst, daß Du ihn mehrmals ohne Reaktion seinerseits aufgefordert hast, seine Sachen abzuholen, wird er wohl Probleme haben, damit durchzukommen...

Am besten ist es, Du läßt Dich von einem Anwalt beraten

HarryXXX  21.10.2021, 09:13

Ich würde da zunächst überhaupt nicht mehr reagieren.

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