Wie lange hat man Zeit für die Datenschutzerklärung einer website?

4 Antworten

Hi - nein es gibt nicht wirklich eine Übergangsfrist. Denn Du musst ja die Website nicht online stellen, bevor sie fertig ist. Gleiches gilt auch für das Impressum.

Prinzipiell muss eine Datenschutzerklärung vorhanden sein, sobald Besucher deine Website erreichen können.

Selbst bei einem Platzhalter, der deiner Website während der Entwicklung vorgeschaltet ist, muss Impressum und Datenschutz verfügbar sein.

Ich empfehle die Entwicklung in einer Umgebung, die nicht für Dritte erreichbar ist. Auf einer Domain, die von der Indexierung ausgeschlossen ist.

Sobald die Seite online ist muss die Erklärung stimmen. Ansonsten hast du gleich Abmahnungen am Hals.

Entweder du wartest bis du alle Inhalte der Seite programmiert hast und gehst erst dann online mit der Seite oder du aktualisierst laufen die Datenschutzerklärung. Allerdings gibt es Generatoren im Netz, die dir eine Erklärung zusammenstellen und so ziemlich alles berücksichtigen was notwendig ist