Wie lange dauerte die „vertragsgemäße Umschreibung" einer Immobilie?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hättest du mal von Anfang geschrieben, dass du überhaupt nicht in Deutschland bist.

Frage den Notar, der in Deutschland beurkundet hat, ob der Vertrag bei welchem Du Verkäufer bist, bereits rechtskräftig ist.

Ein vor einem Notar in Deutschland beurkundeter Vertrag ist nicht mehr einseitig änderbar. Insofern kannst du bisher nur Vertragsentwürfe besitzen.

Sofern es hier noch an deiner Genehmigung hängt, was von dir in Südamerika den Gang zur Botschaft verlangt- ja dann kann dies noch Monate dauern bis der Vertrag überhaupt beim Grundbuch eingereicht werden kann.

Die nächste interessante Frage: in welchem Land befindet sich dein Konto. Bei einem Konto in Deutschland könnten die Beteiligten den Notar bevollmächtigen den Geldeingang bei der Empfängerbank zu überprüfen.

Bei einem Konto im Ausland und abhängig von deiner Bestätigung per Post/Fax über den Geldeingang- ja da wäre mir auch das Notaranderkonto lieber, man könnte noch drüber streiten wer die Gebühr hierfür bezahlt.

Den tatsächlichen Grund für die Änderung der Zahlungsbedingungen kann dir aber nur der Miteigentümer bzw die Tochter nennen. Ich schätze mal dies war eine Bedingung von deren finanzierender Bank.

wwwxxxyyyzzz 
Fragesteller
 30.10.2020, 16:50

@kabbes 69

ich möchte mich zunächst bei Ihnen bedanken, weil Ihre Kommentare für mich sehr hilfreich sind und es nicht immer einfach ist, einen guten Rat zu bekommen.

der Notar hat den Vertrag vom Miteigentümer und deren Tochter unterzeichnet, per E.mail hierhingeschickt und mich aufgefordert, die Urkunde durch Unterschrift im Konsulat anzuerkennen,dort beglaubigen zu lassen, und zurückzuschicken. Das habe ich noch nicht getan.

Im Vorvertrag hieß es : erst Geldüberweisung, dann Umschreibung.

Wegen der Unzuverlässigkeit des Miteigentümers hat der Notar dann ein Notaranderkonto vorgeschlagen. Dazu habe ich mein "Okay" gegeben.

Im bereits von Miteigentümer und Tochter untezeichneten Vertrag heißt es nun plötzlich:Erst Umschreibung des ganzen Hause auf Miteigentümer, dann auf Tochter und dann erst Geldüberweisung.

Das finde ich nicht in Ordnung, weil ich immer gesagt habe, dass ich das Geld dringend benötige und ich dem Vertrag nur zustimme, wenn es zügig überwiesen wird.

Wenn die Umschreibung Monate dauern würde, würde ich nicht zustimmen - ich mache mir auch ein paar Gedanken über die Weltwirtschaft und einen weiteren "Lockdown."

die Zwangsversteigerung wäre Anfang Januar und zahlreiche Interessenten haben mir bereits jetzt schon mehr als den Gutachterpreis angeboten. Das Haus wird zu einem guten Prreis weggehen.Der Miteigentümer hatte 2 Jahre Zeit und hat sich leider nur über mich lustig gemacht.

Wenn es schneller ginger, würde ich den Vertrag aber auch nicht unbedingt "kaputtmachen" machen wollen.

Meine Frage an den Notar "ob es richtig wäre, dass mit dem jetzigen Vertrag die Umschreibung im schlechtesten Fall mehrer Monate dauern könnte" wurde nicht beantwortet.

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wwwxxxyyyzzz 
Fragesteller
 30.10.2020, 17:18
@wwwxxxyyyzzz

ich sollte vielleicht noch hinzufügen:mein Konto befindet sich in Deutschland - die Unterschrift ist hier bereits beglaubigt, ich halte diese aber noch zurück.ein Expressbrief von hier benötigt 8 Tage

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kabbes69  30.10.2020, 17:44
@wwwxxxyyyzzz

Ohne die Verträge zu kennen: Spekulation.

Entweder es gibt einen Vertrag, der in etwa so aufgebaut ist: m Zuge der Erbauseinandersetzung überträgst du deinen Anteil an dem Miteigentümer zum Preis X im folgenden überträgt der Miteigentümer sein Eigentum an die Tochter, der Notar hat 2 Anträge auf Grundbuchberichtigung in diesem Vertrag, zunächst von dir auf Miteigentümer den Anteil der EG und dann den Anteil oder das gesamte Objekt auf die Tochter. - dann beansprucht die längste Zeit die Genehmigung im Konsulat bis der Notar eine rechtskräftige Urkunde hat, welche er bei Gericht einreichen kann. Sobald dies erfolgt ist, kann die Eigentumsumschreibung auch durch den direkten Kontakt zum Grundbuch relativ zügig erfolgen. Hier handelt aber der Rechtspfleger, von daher ist dies ein Aspekt, welchen der Notar nicht einschätzen und auch nicht beeinflussen kann.

Wenn ich persönlich abwägen müsste: ich gehe davon aus, dass du das Geld, beim Vertrag ohne Beanstandung durch den Rechtspfleger auf diesem Weg schneller zur Verfügung hast, wie im Wege der Teilungsversteigerung - zumal ich nicht weiß, inwieweit hier aktuell auch Termine gecancelt werden- eben wegen Lockdown - ich bin aber auch kein Hellseher.

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wwwxxxyyyzzz 
Fragesteller
 31.10.2020, 10:51
@kabbes69

So, wie Sie den Sachverhalt oben dargestellt haben, liegen Sie richtig. Und wahrscheinlich ist Ihr Rat, wegen einem möglichen Lockdown die Variante „Umschreibung vor Geldüberweisung“ zu wählen tatsächlich besser, auch wenn ich mich ein wenig überfahren fühle, weil im Vorvertrag das Gegenteil stand. Aber ein richtiger Schritt in der Sache hilft oft weiter als Emotionen.

Was ich noch überlege, ist, den Notar um eine Korrektur oder um einen Neuvertrag zu bitten, um den ursprünglichen Passus „erst Überweisung, dann Umschreibung“ wieder einzubringen.Die Beteiligten würden mit Sicherheit noch einmal kommen, um die Versteigerung abzuwenden.

Ohne die derzeitige wirtschaftliche Krisenlage würde ich meinem Anliegen gar nicht soviel Bedeutung einräumen - ich habe gesehen, wie sich mein Zwangsversteigerungstermin verschoben hat. Wegen der Corona – Krise waren monatelang alle Versteigerungen aufgehoben und ich weiß nicht , was in nächster Zeit passiert.

Ich werde die Beglaubigung jetzt erst einmal zu meiner Tochter schicken. Dann ist der Brief vor Ort, kann bei Bedarf ins Notariat gebracht oder zurückgehalten werden und ich habe eine Woche Zeit, darüber nachzudenken.

Vielen Dank für Ihre Anmerkungen und alles Gute Ihnen!

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Wenn mitgeteilt wird, dass die Zahlungsfälligkeit davon abhängt, dann geht das schnell. Ansonsten kann das durchaus lange dauern.

bei einem Erbfall ohne Testament, da kommt die Eintragung automatisch vom Grundbuchamt.

es wird eine Erbengemeinschaft entstehen.

wwwxxxyyyzzz 
Fragesteller
 30.10.2020, 12:07

Erbengemeinschaft besteht aus mir und dem Miteigentümer. Die Tochter will mich auszahlen und bekommt deshalb einen Teil vom Haus überschrieben,nachdem das Haus erst ganz auf den Miteigentümer überschrieben ist. Wie lange könnte das dauern?

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peterobm  30.10.2020, 12:09
@wwwxxxyyyzzz

nicht möglich,

deinen Teil des Hauses kann Sie dir abkaufen, Kaufvertrag mittels Notar.

die Erbangelegenheit geht mal erst seinen Gang

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wwwxxxyyyzzz 
Fragesteller
 30.10.2020, 12:18
@peterobm

das ist nicht richtig - der Notarvertrag ist so von beiden unterzeichnet worden und liegt mir so vor.Im Vorvertrag sollte erst das Geld überwiesen und dann umgeschrieben werden. Nun steht plützlich im Vertrag: Notaranderkonto, Umschreibung, dann erst Überweisung.Ich habe Schwierigkeiten, mich auf diese plötzliche Änderung einzulassen. Deshalb meine Frage

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peterobm  30.10.2020, 12:26
@wwwxxxyyyzzz

dann frag den Notar der involviert ist, der hat die Unterlagen vor sich

wäre in der Frage der Notar erwähnt worden, andere Antwort

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wwwxxxyyyzzz 
Fragesteller
 30.10.2020, 13:48
@peterobm

der gibt mir keine Antwort - darum frage ich hier! Bin in Südamerika

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Die notariellen Verträge gehen schnell, jedoch die Grundbucheintragung geht trotz Digitalisierung immer noch sehr langsam.

Ronox  30.10.2020, 13:03

Was heißt „trotz Digitalisierung“? Das Einzige, was das beschleunigt, ist die Einreichung der Anträge, da das elektronisch erfolgen kann. Es hat aber weder Auswirkung auf die Eingangszahlen bei Gericht noch vermindert es den Prüfungsaufwand.

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