Wie lange darf werbung maximal dauern?

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Das regelt der Rundfunkstaatsvertrag. http://www.artikel5.de/gesetze/rstv.html

Dazu habe ich weiterhin folgendes gefunden:

Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist Fernsehwerbung nur in dem Programm von ARD und ZDF zulässig, allerdings nur von Montag bis Samstag jeweils bis 20:00 Uhr. In weiteren bundesweit verbreiteten Programmen von ARD und ZDF sowie in den dritten Fernsehprogrammen ist Werbung nicht zulässig. Die Gesamtdauer der Werbung darf im Jahresdurchschnitt maximal 20 Minuten werktäglich betragen, innerhalb eines Zeitraumes von einer Stunde allerdings nicht mehr als 20%. Unterbrecherwerbung (also Werbung innerhalb einer laufenden Sendung) ist nur in den Pausen von (Sport-) Veranstaltungen oder bei Sendungen von mehr als 45 Minuten Dauer (inkl. Werbung) erlaubt. Übertragungen von Gottesdiensten und Sendungen für Kinder dürfen nicht unterbrochen werden. Im öffentlich-rechtlichen Hörfunk ist eine Gesamtdauer der Werbung bis zu 90 Minuten werktäglich erlaubt.

Im privaten Rundfunk ist Werbung in einem weit größeren Umfang gestattet. Unterbrecherwerbung ist grundsätzlich erlaubt, zwischen zwei Unterbrechungen innerhalb einer Sendung müssen jedoch mindestens 20 Minuten liegen. "Übertragung audiovisueller Werke wie Kinospielfilme und Fernsehfilme mit Ausnahme von Serien, Reihen, leichten Unterhaltungssendungen und Dokumentarfilmen [können jedoch] für jeden vollen Zeitraum von 45 Minuten einmal unterbrochen werden, sofern ihre programmierte Sendezeit mehr als 45 Minuten beträgt. Eine weitere Unterbrechung ist zulässig, wenn die programmierte Sendedauer um mindestens 20 Minuten über zwei oder mehrere volle 45 Minutenzeiträume hinausgeht." (§ 44 Abs. 4 RStV) "Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, Dokumentarfilme und Sendungen religiösen Inhalts, die eine programmierte Sendezeit von weniger als 30 Minuten haben, [dürfen] nicht durch Werbung oder Teleshopping unterbrochen werden." (§ 44 Abs. 5 RStV). Wie auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk dürfen Übertragungen von Gottesdiensten und Sendungen für Kinder nicht unterbrochen werden. Der Anteil an Sendezeit für Werbespots darf 15% der täglichen Sendezeit nicht überschreiten. Innerhalb einer Stunde darf der Anteil der Sendezeit für Werbespots und Teleshopping-Spots 20% nicht überschreiten.

Quelle: calsky.com/lexikon/de/txt/r/ru/rundfunkstaatsvertrag.php#im%20privaten%20Rundfunk

Die Werbung dauert ca. 5-7 Minuten,Begrenzungen gibt es allerdings keine.

Das ist abhängig von Tages- bzw. Uhrzeit, sowie der Länge der Sendzun dazwischen.

Manchmal dauert sie auch 10 minuten. Pro Fernsehstunde also 20 Minuten Werbung, das gilt ganz besonders für Blockbuster.