Wie kann man herausfinden ob etwas als bodendenkmal(denkmal) eingetragen ist?

2 Antworten

Denkmalrecht ist Landesrecht. Die Bundesländer haben öffentliche Denkmallisten. Diese Listen haben aber in den meisten Bundesländern nur deklaratorischen (informativen) Charakter. Es gilt dort alles automatisch als Denkmal, was die Definition des Denkmalgesetzes erfüllt. Dabei ist egal, ob es offiziell eingetragen ist oder nicht.

Deklaratorisches Prinzip [...] Das bedeutet einfach gesagt, dass jedes Denkmal, das die im Gesetz definierten Bedingungen erfüllt, automatisch unter dem Schutz des Denkmalschutzgesetzes steht. Für Bodendenkmäler ist dies besonders wichtig, da sie häufig sehr kurzfristig – z. B. während einer Baumaßnahme - entdeckt werden.
In den meisten Bundesländern findet das deklaratorische Prinzip Anwendung: in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Lediglich in Hamburg, Schleswig-Holstein und derzeit noch Nordrhein-Westfalen wird das konstitutive Prinzip angewendet. Für Nordrhein-Westfalen soll sich dies unter der rot-grünen Regierung nun ändern: Auch wenn hier weiterhin am konstitutiven Prinzip festgehalten wird, sollen für Bodendenkmäler Spezifizierungen in das Gesetz eingebunden werden, die de facto einem deklaratorischen Prinzip sehr nahe kommen.

https://dguf.de/fileadmin/user_upload/Pressematerialien/DGUF-Dok_Pressematerial_konst-vs-deklarat-Prinzip.pdf

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Noch etwas mehr dazu:

Da der Denkmalschutz in Deutschland unter die Kulturhoheit der Länder fällt, gibt es für jedes Land ein eigenes Denkmalschutzgesetz. Die genauen Regelungen zum Führen der Denkmalliste sind Teil des Denkmalschutzrechts und somit von Land zu Land unterschiedlich. Inhalt einer Eintragung in der amtlichen Denkmalliste ist die Kurzbezeichnung des Denkmals, seine Lage (Adresse), der Grund der Denkmalwürdigkeit und das Datum der Eintragung. Abhängig vom jeweiligen Land stehen nicht unbedingt alle Kulturdenkmale in der Denkmalliste: So werden bewegliche Denkmale zum Beispiel in manchen Ländern nur eingetragen, wenn es einen historisch begründeten Ortsbezug gibt.
Die Denkmalliste ist öffentlich und für jeden einsehbar, nur in manchen Ländern muss noch „das berechtigte Interesse“ nachgewiesen werden. Bei der Liste von beweglichen Denkmalen ist in einigen Ländern die Einsicht nur den Eigentümern oder von ihnen ermächtigten Personen erlaubt. Man findet die Liste bei der jeweils örtlich zuständigen Unteren Denkmal(schutz)behörde, die bei der unteren Verwaltungsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt) oder der Kommune angesiedelt ist oder aber bei den Landesfachbehörden (Landesamtes für Denkmalpflege).
Denkmallisten werden in Deutschland hauptsächlich unterschieden in deklaratorische Denkmallisten, konstitutive Denkmallisten und Denkmalbücher. Deklaratorische Listen gibt es in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Konstitutive Listen werden in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein geführt.
Denkmalbuch und Denkmalliste wird oft als Synonym verstanden. In einigen Ländern wird jedoch neben den Denkmallisten ein gesondertes Denkmalbuch geführt. So werden in Baden-Württemberg Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung (DSchG-BW §12) speziell in das Denkmalbuch eingetragen, während sonst eine deklaratorische Denkmalliste geführt wird, d. h. ein Kulturdenkmal wird durch das Denkmalschutzgesetz (DSchG-BW §2) definiert und nicht erst durch eine Eintragung in die Denkmalliste.

https://de.wikipedia.org/wiki/Denkmalliste#Deutschland

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Architekt

Zitat FS:

Wie kann man herausfinden ob etwas als bodendenkmal(denkmal) eingetragen ist?
Fürs Sondeln

Indem Du Dich an das zuständige Landesamt wendest. Du hast doch sicher Ansprechstellen im Amt.

Den Rest hat Dir Sangallo geschrieben.

Woher ich das weiß:Hobby – Kooperation mit Archäologen und Landesämtern