Wie kann man eine EGV aufheben?
1 Antwort
Eine Eingliederungsvereinbarung verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn eine neue abgeschlossen wird, wenn sie abläuft oder wenn der Leistungsbezug endet.
Man kann in besonderen Fällen auch nach § 59 SGB X die Kündigung der Vereinbarung erklären: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__59.html
Zum Einen müsste man diese Kündigung begründen. Zum Anderen solltest du nicht vergessen, dass du bei Anerkennung der Kündigung durch das Jobcenter möglicherweise einem Verwaltungsakt Tür und Tor öffnest, auf den du keinen großen Einfluss mehr hättest. Wobei du gegen einen Verwaltungsakt ggf. Widerspruch einlegen könntest usw.
Man gibt nur die Möglichkeit auf, gegen das, was vereinbart wurde, Widerspruch einzulegen. Das Recht auf z.B. eine Widerspruchsmöglichkeit gegen eine Sanktion gibt man damit nicht auf.
Mit meiner Unterschrift gebe ich ja meine Rechte ab.