Wie kann ich mein Mann aus der Türkei nach Deutschland am schnellsten bringen?

8 Antworten

Anspruch auf Ehegattennachzug zu einem in Deutschland lebenden deutschen oder ausländischen Ehegatten

Damit ein Anspruch auf Ehegattennachzug besteht, muss die Ehe zunächst rechtsgültig sein [BVerwG, 19.07.2012, BVerwG 10 C 2.12]. Dies bedeutet, dass ein romantisches Stelldichein mit anschließendem Ringetauschen unter karibischer Sonne nicht ausreichend ist, um die Rechtsgültigkeit einer Ehe zu begründen.

Darüber hinaus sind grundsätzliche Voraussetzungen zu erfüllen, wie die Sicherung des Lebensunterhaltes sowie ausreichender Wohnraum für die Ehepartner. Dabei ist allerdings zu beachten, dass in puncto Wohnraum in der Praxis einige Ausnahmen möglich sind.

Auch die Sprachkenntnisse sind seit der Reform des Zuwandergesetzes vom 28.08.2007 von Bedeutung: der nachgezogene Ehepartner muss mindestens einfache Deutschkenntnisse besitzen, was so viel bedeutet, als dass er sich in Alltagssituationen mit einfachen Worten verständlich machen kann.

Ein diesbezüglicher Nachweis kann mit dem Zertifikat des Goethe-Instituts „StartDeutsch1“ (Sprachprüfung A1) erbracht werden. Diese Nachzugsvoraussetzung soll der besseren Integration der nachziehenden Ehegatten dienen und zudem auch Zwangsehen verhindern. Sie steht im Einklang mit dem Grundgesetz und dem Europarecht [BVerwG, 30.03.2010, BVerwG 1 C 8.09].

Keinen Ermessensspielraum besitzt die Ausländerbehörde jedoch, wenn die Sicherung des Lebensunterhalts nicht vorhanden ist [BVerwG, 30.04.2009, BVerwG 1 C 3.08].

alles aus...http://www.juraforum.de/lexikon/ehegattennachzug-auslaenderrecht

du kannst ja mal in Deutschland bei der Gemeinde anrufen, bei der du deinen Hauptwohnsitz hast. Die wissen das wahrscheinlich auch.

Ehepartner haben ein Recht auf Aufenthalt in Deutschland, sofern der Ehepartner eine befristete oder unbefristete Aufenthaltsberechtigung besitzt.
Hat der Ehepartner in Deutschland nur eine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis, so wird der Familiennachzug nur dann gewährt, wenn die Ehe vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis geschlossen wurde und dies bei der Beantragung der Erlaubnis angegeben wurde.

http://www.justlanded.com/deutsch/Deutschland/Landesfuehrer/Visa-Papiere/Familie-Freunde

Atzec  04.02.2014, 23:41

Unabhängig von Berechtigung oder Erlaubnis bleibt die Erteilung einer Zuzugsgenehmigung aber eben auch immer noch abhängig von der Fähigkeit des hier lebenden Ehepartners, die Familie selbständig unterhalten zu können!

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wenn keiner von euch beiden die deutsche staatsbuergerschaft hat, muss erstmal der aufenthaltstitel geprueft werden. was fuer einen aufenthaltstitel hast DU denn?

abhaengig davon und abhaengig vom einkommen ist es moeglich oder nicht moeglich, deinen mann nach deutschland zu holen. mit den duennen infos, die du hier gibst, kann man das nicht wirklich beantworten.

Arbeit suchen und nachweisen, dass du ihn verhalten kannst auch seine Krankenversicherung bezahlen kannst. Am einfachsten wäre, du lebst mit deinem Mann in der Türkei!