wie kann ich ein 50 ccm Quad schneller machen?

1 Antwort

Genauso, wie ein Mofa oder einen Roller. Es gibt dafür sehr viele Möglichkeiten, die du in einschlägigen Foren lesen kannst.

Du solltest aber auf keinen Fall vergessen, dass du das Fahrzeug nach Modifikationen nicht mehr im Straßenverkehr benutzen darfst, weil u. a. der Versicherungsschutz nicht mehr besteht.

19Michael69  07.07.2018, 18:24

Bis auf das mit dem Versicherungsschutz alles richtig ;-)

Sofern das Fahrzeug ordnungsgemäß haftpflichtversichert ist, besteht der Versicherungsschutz gegenüber geschädigten Dritten immer.

Die Versicherung kann den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Der ist in der Regel auf 5.000 Euro begrenzt.

Gruß Michael

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profanity  07.07.2018, 19:27
@19Michael69

Unter der Voraussetzung, dass nach dem Umbau der Versicherungsschutz angepasst wird, natürlich. Aber wir kennen doch alle das Problem, oder?

"45 km/h sind mir zu wenig, ich bastel ein bisschen an der Kiste rum, dann fährt die 80 und ich muss nur auf die Cops aufpassen. Nach mir die Sintflut..."

Natürlich bekommt man ein so umgebautes Quad auch wieder auf die Straße, aber nur, wenn es vom TÜV abgenommen wurde, die Haftpflicht angepasst wurde und ein Kennzeichen für Fahrzeuge über 50 ccm beantragt wurde. Entsprechenden Führerscheinbesitz natürlich vorausgesetzt.

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19Michael69  08.07.2018, 11:55
@profanity

Nein, eben nicht.

Der Versicherungsschutz besteht IMMER und die Versicherung bezahlt auch dann, wenn er nicht angepasst wurde.

Das ist sogar gesetzlich geregelt.

Gruß Michael

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profanity  08.07.2018, 17:05
@19Michael69

Dann lies mal § 5 KfzPflVV, insbesondere Absatz 2. Da steht deutlich, dass der Versicherer von der Leistungspflicht entbunden ist, wenn der Halter oder Eigentümer die Obliegenheitsverletzung selbst verschuldet hat. Und das Frisieren eines Kfz, ohne dass es vom TÜV abgenommen wurde, ist eine schuldhafte Obliegenheitsverletzung. Und selbst, wenn er sich bereit erklären würde, den Schutz zu übernehmen, muss er in solchen Fällen maximal 5000 Euro zahlen. Das kann bei einem größeren Unfall so gut wie nichts sein.

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19Michael69  09.07.2018, 00:29
@profanity

Bitte lies DU dir den von dir genannten Paragraphen noch einmal genau durch - vor allem das mit den 5.000 Euro.

Das ist nämlich genau andersherum - wie von mir bereits beschrieben, zahlt der Versicherungsnehmer maximal 5.000 Euro.

Und extra für dich gerne noch ein drittes Mal:

"Ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung dem Versicherungsnehmer gegenüber ganz oder teilweise frei, so bleibt gleichwohl seine Verpflichtung in Ansehung des Dritten bestehen."

Genau so steht es in § 117 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Gruß Michael

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