Wie ist die verkehrsrechtslage?

3 Antworten

Es kommt eben drauf an, in was für eine Fahrzeugklasse das Fahrzeug gehört.

Ein Miet E Roller, der 20km/h schnell ist ( bolt, tier u.co ) braucht keine Prüfbescheinigung

Eines der Pflichtkriterien für die Elektrokleinstfahrzeuge ist, dass sie nicht im Sitzen gefahren werden können. Das von dir abgebildete Fahrzeug hat einen Sitzplatz, also kann es kein Elektrokleinstfahrzeug sein.

auch E Fahrräder dürfen 25 km/h schnell sein,ohne Prüfbescheinigung .

Fahrräder werden nach deutschem Recht mit Muskelkraft angetrieben. Ein eventuell vorhandener Motor darf nur beim Muskelantrieb unterstützen. Deshalb ist dein E-Bike rechtlich automatisch kein Fahrrad mehr, sobald du einen Gasgriff dranbaust, der das Fahrzeug auch ohne Pedaltritt antreibt.

Das Gefährt auf deinem Bild wird nicht mit Muskelkraft bewegt, also kann es kein Fahrrad sein.

Diese Fahrzeuge gibt es als Krankenfahrstuhl, 15km/h , führerscheinfrei

Richtig. Weil nach deutschem Recht ein Krankenfahrstuhl eben maximal 15 km/h schnell sein darf.

sowie auch als 20km/h modell....

Welches kein Krankenfahrstuhl ist, kein Elektrokleinstfahrzeug und auch kein Fahrrad.

Die nächstbeste Fahrzeugklasse, in die dieses Fahrzeug dann passt, ist das Mofa. Also ist dieses Fahrzeug ein Mofa und es gelten die Vorschriften, die für Mofas eben so gelten.

E Roller hat Sonderregelung kein Führerschein nötig Versicherung schon

e bike hier nur Pedelec da braucht man keinen da nur Motorunterstützung beim Treten

krankenfahrstuhl bis 15kmh auch kein Führerschein.

Es gilt ein Mindestalter – auch ohne Führerschein: Ein elektrischer Krankenfahrstuhl bis 15 km/h Höchstgeschwindigkeit darf ohne Führerschein von Personen ab 15 Jahren geführt werden. Ein Krankenfahrstuhl unter 10 km/h darf auch von jüngeren behinderten Kindern gefahren werden.

über 15kmh

Krankenfahrstuhl: Mit dem Auto bis maximal 25 km/h darf nicht mehr jeder fahren

Trotz Neuregelung der Bestimmung der FeV zum Krankenfahrstuhl gelten die alten Regelungen unter bestimmten Umständen fort. Geregelt wird dies im § 76 FeV, dem sogenannten Übergangsrecht. Dieses beschreibt einen gewissen Bestandsschutz. Unter Nummer 2 steht:

Inhaber einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Absatz 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung sind berechtigt, motorisierte Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung und nach § 76 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung zu führen. Wer einen motorisierten Krankenfahrstuhl mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung führt, der bis zum 1. September 2002 erstmals in den Verkehr gekommen ist, bedarf keiner Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung nach § 5 Absatz 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung.”

Übergangsregel der FeV: Unter Umständen ist ein Krankenfahrstuhl (Auto) mit 25 km/h noch zulässig.

Demnach darf ein Krankenfahrstuhl mit 25 km/h auch weiterhin führerscheinfrei geführt werden, wenn eine entsprechende Prüfbescheinigung vorliegt. (Die maximale Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km/h.)

Heute kann diese Bescheinigung allerdings nicht mehr erworben werden. Darüber hinaus ist es zulässig, einen zweisitzigen Krankenfahrstuhl bis 25 km/hHöchstgeschwindigkeit (einem Auto ähnlich, sogenannte „25er“) zu führen, wenn diese bis zum 30. Juni 1999 erstmals in den Verkehr genommen worden sind.

Die Fahrzeugführer müssen aber gebrechlich oder behindert sein.

Ebenfalls zulässig gemäß Übergangsrecht sind Krankenfahrstühle im Sinne der Vorschriften der DDR– vorausgesetzt sie sind bereits vor dem 28. Februar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen.


Goldjunge31 
Fragesteller
 25.07.2023, 20:45

Heute kann diese Bescheinigung allerdings nicht mehr erworben werden. 

und was mache ich wenn ich keine besitze ??

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das fahrzeug hat mehr als 2 räder.


Goldjunge31 
Fragesteller
 25.07.2023, 20:32

Eine mofa hat auch 2 räder ,fährt 25 km/h .,.,,.ich würd mal sagen , die bestimmungen sind langsam veraltet

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Goldjunge31 
Fragesteller
 25.07.2023, 20:34
@pony

was macht das für einen unterschied

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