Wie ist die erbfolge ?
Unser Stiefvater starb vor unsere Mutter er hatte 3kinder zu denen er über 40jahre kein Kontakt hatte im Herbst starb unsere Mutter sie hatte auch 3kinder sind aber nicht vom Stiefvater,wer erbt was Testament gibt es keins und meine Schwester verweigert mir Auskunft über Vermögen und hat die. Wohnung schon fast leer geräumt ohne mein Wissen was kann ich tun
3 Antworten
Wenn der Stiefvater mit deiner Mutter verheiratet war, ist er von ihr zu 1/2 und seinen drei Kinder zu je 1/6 beerbt worden. Auf die Kontakte zu diesen Kindern kommt es nicht an. Deine Mutter, zu deren Nachlass das von dem Stiefvater ererbte 1/2 gehört, wurde von ihren 3 Kindern zu je 1/3 beerbt. Deine Schwester, die offenbar den Nachlass der Mutter besitzt, ist verpflichtet, den anderen Erben, also dir und deinem weiteren Bruder/Schwester Auskunft über den Nachlass der Mutter zu geben und diesen Nachlass mit den anderen Erben den Anteilen entsprechend aufzuteilen. Wenn die Schwester sich weigert, hilft nur , sie vor Gericht zu verklagen. Und dazu brauchst du einen Rechtsanwalt, der das für dich unternimmt. Die Kosten des Anwalts wirst du vorlegen müssen; ob du Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen kannst, müsste der Rechtsanwalt vorweg prüfen und beantragen. Du wirst also in der Sache nur weiterkommen, wenn du einen Anwalt beauftragst. Gibt denn die Schwester Gründe an, warum sie sich so verhält ? Auch die solltest du dem Anwalt bekanntgeben.
Vielen Dank,fahre ja morgen hin Versuch mein Glück sollte es nicht klappen werde ich wohl ein Anwalt einschalten müssen.nein gründe gab sie nur die Bestattungskosten und Grabstein an sonst nichts
Du kannst dir einen Rechtsbeistand, also einen Rechtsanwalt zur Hilfe nehmen. Der weiß dann genau, wie du vorgehen kannst, wenn sie so nicht mit sich reden lässt.
Der wird es nicht umsonst machen oder kann man da Hilfe beantragen
Ohne Testament hat nach dem Stiefvater die Hälfte deine Mutter geerbt ( sofern sie verheiratet waren) und seine 3 Kinder. Zum Nachlass des Stiefvater zählt alles was sein Alleineigentum war und vom gemeinsamen die Hälfte.
Nach deiner Mutter haben ihre Kinder geerbt. Mit dem Räumen der Wohnung hat deine Schwester das Erbe nach der Mutter bereits angenommen. Sofern deine Mutter bereits länger wie 6 Wochen verstorben ist - du ebenfalls durch nicht fristgemäßes Ausschlagen
Über die Erbmasse muss sich jeder Erbe selbst informieren. zur Aufkunft verpflichtet ist ein Erbschaftsbesitzer. Ob dies nun deine Schwester ist? Zumindest bei der Bestattung der Mutter solltet ihr doch miteinander geredet haben. Ob sich nun ein Anwalt lohnt oder ob sich irgendwann die Gläubiger der Mutter melden - musst du selbst beurteilen.
Dann klemmst du etwas zwischen die Tür, damit sie nicht zufällt, stellst einen Stuhl hin. Oder trägst alle Erinnerungsstücke zur Tür, schiebst sie dann raus. Da gibt es doch Mittel und Wege, damit eine Tür offen bleibt. DARAN sollte es nun wirklick nicht scheitern. Eher daran, daß deine Schwester keine Auskunft gibt.
Ich wollte nach der Beerdigung mit ihr reden,sie hat aber dicht gemacht und wollte nicht reden.sie verweigert mir auch Einsicht in den Unterlagen.sie händigt mir noch nicht Mal die Wohnungsschlüssel raus,um mir errinerungsstücke zu holen.mein Neffe sperrt mir morgen die WHG auf aber händigt mir die Schlüssel nicht aus.wie soll ich da mir errinerungsstücke holen,denn wenn die Tür zufällt stehe ich da und bin umsonst etliche km gefahren