Wie haftet eine GmbH?!

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Wie der Name schon sagt haftet eine GmbH nur beschränkt. D.h. Eine GmbH haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen bei Verbindlichkeiten! Die GmbH selbst ist die juristische Person und kann somit klagen und verklagt werden. Die Gesellschafter selber haften nicht!

BlaBlax3 
Fragesteller
 12.01.2011, 23:28

oh. xD das ist jetzt Peinlich xD haha danke. Bin bisschen müde und gerade auch bissle verpeilt xD aber danke nochma :) also auch für die anderen Informationen :)

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AndiBommel  12.01.2011, 23:32
@BlaBlax3

kein Problem kann jedem passieren! Studiere BWL und letztens hat eine aus meinem Kurs eine AG als Arbeitsgemeinschaft bezeichnet! Das ist peinlich dagegen ist dein kleiner Fehler eine Kleinigkeit! L.G. ´´

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Die GmbH ist eine eigene juristische Person und haftet mit dem eingelegten Kapital. Dies ist der theoretische Ansatz; in der Praxis ist es jedoch so, dass jede Bank Sicherheiten für Kredite verlangt, sodass letztlich doch die Gesellschafter haften.

Eine gmbh gehört zu den kapitalgesellschaften. der vorteil ist, dass wie bereits beschrieben die gesellschaft nur mit dem kapital haftet.

auf die 3 sachen, die gefragt hast: - solidarisch: der begriff passt im zusammenhang mit der haftung der gmbh nicht. die gesellschafter haften nur mit dem eingelegten kapital - unmittelbar: ja, die gesellschaft - unbeschränkt: nein, nur mit dem Stammkapital, daher auch der Name Gesellschaft mit beschränkter Haftung

ich kenne das, daß bei einer gmbh nur in höhe des eingezahlten kapitals gehaftet wird welches zu beginn der gründung erforderlich war, dies ist festgeschrieben, damit sind die beteiligten mit ihrem privatvermögen außen vor, müssen nicht damit haften, das gerade ist der vorteil bei einer gmbh, als einzelunternehmer haftet man auch mit seinem privatvermögen

In den Kommentaren vorher lese ich gelegentlich, dass die GmbH "nur" mit den Einlagen der Gesellschafter oder mit dem Stammkapital haften würde. Wo kommt diese Aussage her? Die GmbH haftet beschränkt, d.h. "nur" mit dem gesamten! Geschäftsvermögen, und sei es noch so groß, jedoch nicht mit dem Privatvermögen der Geschäftsführer (in der Regel) oder der anderen Gesellschafter!