wie funktioniert schule wechseln?

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Wie muss der Schulwechsel beantragt werden?
Der Schulwechsel stellt für viele Kinder ein einschneidendes Erlebnis dar. Aus diesem Grund will er gut überlegt und vorbereitet sein. Um die Schule wechseln zu können, muss der Schulwechsel beim zuständigen Schulamt beantragt werden. Findet der Schulwechsel zwischen zwei Bundesländern statt, müssen die Schulämter der jeweiligen Bundesländer kontaktiert werden. Nicht jede Schule muss jede:n Schüler:in annehmen, weshalb gute Gründe vorliegen müssen, damit ein Schulwechsel stattfinden kann. Am besten kontaktieren die Eltern im Vorfeld die neue Schule, um abzuklären, ob entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Außerdem steht es den Eltern nicht in jedem Bundesland frei zu entscheiden, welche Schule ihr Kind besucht. Das sogenannte Sprengelprinzipregelt z.B. in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen die Einzugsgebiete, nach denen die schulpflichtigen Kinder auf die vorhandenen Regelschulen aufgeteilt werden und zum Besuch dieser Schule verpflichtet sind. Wird hier ein Schulwechsel angestrebt, müssen weitere Voraussetzungen beachtet werden.
Für einen Schulwechsel müssen beide Elternteile zustimmen. Ohne das Einverständnis beider sorgeberechtigten Elternteile kann kein Schulwechsel stattfinden.
Ein Schulwechsel, der nicht mit einem Wohnortwechsel zusammenhängt, muss von den Eltern gut begründet werden. Im Fall von Mobbing müssen die Eltern nachweisen, dass gemeinsam mit den Lehrkräften, der Schulleitung und den Eltern der mobbenden Kinder erfolglos nach einer Lösung gesuchtworden ist. Der Schulwechsel kann nicht durch Mobbing allein begründet werden.
Ebenso wenig ist das Argument, dass das Kind mit den Mitschüler:innen oder Lehrkräften unzufrieden ist, eine ausreichende Begründung für einen Schulwechsel. Entstehen Schwierigkeiten aufgrund von Lernrückständen oder dem Lerntempo, ist weniger ein Schulwechsel als ein Austausch mit der oder dem zuständigen Lehrer:in hilfreich. Solange der Stress rund um einen Schulwechsel vermieden werden kann, sollten Eltern auf andere verfügbare Optionen zurückgreifen.
Welche Unterlagen werden für den Schulwechsel benötigt?
Neben einem wichtigen Grund werden für den Schulwechsel bestimmte Unterlagenbenötigt. Da die zwingend erforderlichen Formulare je nach Bundesland etwas abweichen können, sollten Eltern sich bei dem zuständigen Schulamt informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Grundsätzlich ist ein Schulwechsel jedoch nur möglich, wenn folgende Unterlagen vorhanden sind:
Antragsformulare für Schulwechsel (je nach Bundesland unterschiedlich)
Letzte Zeugnisse des Kindes
Ggf. Nachweis des Wohnsitzes (wenn relevant)
Ggf. Gutachten des/der Schularzt/Schulärztin
Ggf. Gutachten des/der Schulpsychologe:in
Angabe der Wunschschulen
Ggf. Empfehlungsschreiben der ehemaligen und/oder zukünftigen Schule
Für einen reibungslosen Schulwechsel sind darüber hinaus bestimmte Fristen zu beachten. Verspätet eingereichte Anträge werden unter Umständen nachrangig behandelt oder nach den Ferien bearbeitet, sodass ein Schulwechsel zum gewünschten Zeitpunkt nicht möglich ist.
Über die jeweiligen Bestimmungen, Aufnahmeverfahren und Ansprechpartner zum Schulwechsel informiert die Kultusministerkonferenz auf ihrer Internetseiteund stellt Links zu weiterführenden Informationen, gestaffelt nach Bundesland, bereit.

https://www.easy-tutor.eu/journal/schulwechsel/