Wie funktioniert eine Wildkamera und ist es schwierig diese zu installieren?

4 Antworten

Eine Wildkamera ist eine Foto-/Videokamera mit Bewegungsmelder und Infrarot. Erkennt der Bewegungsmelder eine Bewegung, löst er die Kamera aus, in der Nacht mit Infrarotlicht.

Die BIlder oder Videos (je nach Einstellung) werden dann meist auf einer SD-Karte gespeichert. Es gibt auch Modelle mit Mobilfunkverbindung, die senden das BIld dann an ein Handy.

Wenn Du auf Privatgrund filmst, musst Du das kennzeichnen, damit jeder, der Dein Grundstück betritt, die Wahl hat sich filmen zu lassen oder nicht.

Zalla55  14.08.2022, 11:54

Ich würde aber annehmen, dass man für einen Garten, der nicht frei betreten werden kann, keine Kennzeichnung braucht.

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Esskah  14.08.2022, 11:56
@Zalla55

Doch, auch dort muss gekennzeichnet werden. Es spielt keine Rolle, ob Du Dein privates Grundstück überwachst oder öffentlichen Grund.

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Zalla55  14.08.2022, 12:01
@Esskah

Ich finde es schon unterschiedlich, ob der Privatgrund der Vorgarten mit dem Weg zur Haustüre ist oder der Garte intern Haus, der nur durch veschließbare Türen oder durchs Haus betreten werden kann. Im ersten Fall ist das Betreten durch Fremde wahrscheinlich, im zweiten Fall eigentlich nicht möglich. Immer vorausgesetzt, dass auch nur dein eigenes Grundstück gefilmt wird.

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Esskah  14.08.2022, 12:01
@Zalla55

Das darfst Du so finden, die Rechtslage ist hier aber eindeutig.

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GrayWolf  14.08.2022, 11:55

Wenn du auf deinem Privatgrundstück filmst, dann musst du das normalerweise nicht kennzeichnen. Niemand muss davon ausgehen, dass Fremde das eigene Grundstück betreten.

Nur wenn es "öffentlichen Verkehr" gibt, z.B. bei einem Geschäft, dann musst du entsprechende Hinweisschilder anbringen.

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Esskah  14.08.2022, 11:58
@GrayWolf
Wenn du auf deinem Privatgrundstück filmst, dann musst du das normalerweise nicht kennzeichnen.

Diese Aussage ist nicht zutreffend. Es ist nicht von unerlaubten Zutritten auszugehen, sondern Deine Gäste z.B. müssen das Entscheidungsrecht haben gefilmt zu werden oder nicht.

Es ist sogar so, dass der Nachbar auf Unterlassung klagen könnte, weil die Ausrichtung der Kamera möglicherweise ihn filmen könnte.

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GrayWolf  14.08.2022, 12:01
@Esskah

Es gibt dazu genügend Urteile. Wenn es sich um eine drehbare Kamera handelt, dann genügt schon die Möglichkeit, dass die ganz einfach auf den Nachbarn gerichtet werden kann -> verboten.

Wenn man zeigen kann, dass die Kamera fest installiert ist und nur das eigene Grundstück filmt, dann ist das erlaubt.

Wenn ich eine Kamera im Garten habe die auch filmt/fotografiert, dann reicht es, wenn ich das meinen Gästen sage.

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Esskah  14.08.2022, 12:10
@GrayWolf

Es geht nich um das erlauben des Aufstellens, sondern um die Hinweispflicht auf Videoaufnahmen. Weil man durch das Filmen das Persönlichkeitsrecht verletzen könnte, hist hier die Rechtslage eindeutig. Man unterliegt einer Hinweispflicht - i.d.R. mittels Schild, Aufkleber, etc.

Ich empfehle Dir, Dich dazu eingehend zu informieren, bevor Du hier Aussagen tätigst, die nicht korrekt sind.

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GrayWolf  14.08.2022, 12:15
@Esskah

Wenn du so gut informierst bist, dann liefer doch bitte ein paar Quellen für deine Aussagen.

Da ohne deine Zustimmung niemand dein Grundstück betreten darf, gibt es auch keine Hinweispflicht. Besucher müssen natürlich informiert werden, aber dafür müssen keine Schilder o.ä. angebracht sein.

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GrayWolf  14.08.2022, 12:33
@Esskah

Um es nochmal deutlich zu machen - wenn eine Kamera auf das eigene Grundstück gerichtet ist und es besteht die Möglichkeit, dass fremde Personen erfasst werden können z.B. Postbote, oder Besucher die an der Tür klingeln, dann ist ein Hinweisschild sinnvoll.

Hier handelt es sich aber um eine Kamera, die im Garten angebracht werden soll. In diesem Fall ist ein Hinweisschild nicht notwendig, aber auf die Möglichkeit der Aufzeichnung sollten Besucher hingewiesen werden.

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Esskah  14.08.2022, 12:43
@GrayWolf

Naja, DU zweifelst MEINE Antwort an und verlangst nun, dass ICH mich rechtfertige, anstelle mit entsprechenden Quellen meine Aussage zu widerlegen - fragwürdiges Verhalten.

Aber bitte, hier sind ein paar Quellen, den Rest kannst Du Dir ergooglen

Eine Aussage "so muss man das machen" wirst Du nicht im Detail erhalten. Ob der Einsatz einer Kamera für den konkreten Einsatzbereich zulässig ist, entscheidet sich demnach entsprechend den allgemeinen Regeln der Zulässigkeit einer Verarbeitung.

Art. 13 DSGVO dazu Erwägungsgrund 60

§ 4 BDSG

ABUS als sicherlich anerkannter seriöser Anbieter:

1. Rechtmäßigkeit:
Eine Überwachung des eigenen privaten Umfeldes (Grundstück, Wohnung) ist regelmäßig zulässig. Werden fremde Personen innerhalb dieses rein privaten Umfeldes überwacht, ist dies nur erlaubt, wenn die betroffenen Personen dem ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zugestimmt haben.

Eine Zustimmung, insbesondere durch schlüssiges Verhalten ist nur dann möglich, wenn dem Betretenden (z.B. Briefträger), vor Betreten des überwachten Bereiches bewusst ist, dass gefilmt wird.

Kriminalberatung.de sehr aufschlussreicher und gut recherchierter Blog, mit Rechtskommentaren

Du wirst bei eigener Recherche auf dasselbe Ergebnis kommen und hier sicherlich dann posten, dass Du falsch lagst - oder entsrpechende Gegenquellen aufzeigen.

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GrayWolf  14.08.2022, 13:00
@Esskah

So hab ich das oben ja konkretisiert - wenn es sich um einen Vorgarten oder den Eingangsbereich eines Hauses handelt, dann gilt dieser Bereich als teilöffentlich. Ein Postbote oder Besucher können diesen Bereich betreten und sollten auf die Überwachung hingewiesen werden.

In dieser Frage geht es aber um den Garten und da greift das nicht.

"Die Videoüberwachung als Datenverarbeitung unterliegt nur dann den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung, wenn öffentlich zugängliche Räume beobachtet werden und dies nicht ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht."
https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/videoueberwachung/videoueberwachung-von-haus-und-grund/

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Esskah  14.08.2022, 13:19
@GrayWolf
Um es nochmal deutlich zu machen - wenn eine Kamera auf das eigene Grundstück gerichtet ist und es besteht die Möglichkeit, dass fremde Personen erfasst werden können z.B. Postbote, oder Besucher die an der Tür klingeln, dann ist ein Hinweisschild sinnvoll.

Hinweisschilder sind nicht sinnvoll sondern Pflicht.

Hier handelt es sich aber um eine Kamera, die im Garten angebracht werden soll. In diesem Fall ist ein Hinweisschild nicht notwendig, aber auf die Möglichkeit der Aufzeichnung sollten Besucher hingewiesen werden.

das ist Unsinn. Beides ist nicht-öffentlicher Raum. Es ist unerheblich ob Garten oder sonstiges Grunstück

Ich habe sehr wohl verstanden um was es hier geht und kenne mich recht gut in diesem Bereich aus.

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Esskah  14.08.2022, 13:27
@GrayWolf
In dieser Frage geht es aber um den Garten und da greift das nicht.

Welchen rechtlichen Unterschied macht der Garten zum Grundstück. Beides ist Privatgrund. Das Recht am eigenen Bild ist verfassungsgemäß also eines der höchsten Rechte. Wo das stattfindet ist dabei unerheblich.

Es gilt immer eine Interessensabwägung - aber auch das sagte ich bereits, daher ist jeder Fall einzeln zu betrachten. Du hast eingangs der Diskussion pauschal angezweifelt, dass HInweisschilder angebracht werden müssen.

Nur wenn es "öffentlichen Verkehr" gibt, z.B. bei einem Geschäft, dann musst du entsprechende Hinweisschilder anbringen.

Diese Aussage ist komplett falsch und Anstoss der Diskussion. Dass Du Dir im Rahmen dessen alles zurechtbiegst macht es nich richtiger.

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GrayWolf  14.08.2022, 13:47
@Esskah

In den meisten Fällen hast du Recht, wenn man z.B. eine Kamera aufstellt um Diebe abzuschrecken, oder ähnliches. Da gilt auch eine Wildkamera als entsprechendes Auszeichnungsgerät...

Eine Videoüberwachung kann daher vorliegen, wenn z. B. mit Webcams, Smartphones, Dashcams, Drohnen, Wildkameras sowie Tür- und Klingelkameras gefilmt wird. Auch wenn beim Einsatz dieser Geräte keine „Videoüberwachung“ im oben definierten Sinne stattfindet und zunächst kein Überwachungszweck verfolgt wird, richtet sich die Zulässigkeit der Datenverarbeitung nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Allerdings gibt es dazu auch eine Ausnahme...

Dies gilt nicht, wenn es sich um eine Datenverarbeitung zu ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken handelt oder wenn gar keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Es kommt hierbei immer auf den Einzelfall an.

Quelle: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20200903_oh_v%C3%BC_dsk.pdf

In diesem speziellen Fall halte ich diese Ausnahme für gegeben.

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Esskah  14.08.2022, 21:32
@GrayWolf

Du versuchst dich echt krampfhaft rauszuwinden und in irgendeiner Weise Recht zu haben oder? Dreh es doch nicht ständig wie es Dir passt! Es gibt hier eine Frage und in deren Kontext ist zu antworten und nicht Fälle zu suchen, die Deine falsche Aussage in einem anders gelagerten Fall richtig erscheinen lassen!

A) Einzelfall schrieb ich schon vor zig Antworten und ist es letztendlich IMMER

B) Das ist hypothetisch! In 99,9 % der Fälle wird eine ÜBERWACHUNGSKamera zweckgebunden eingesetzt, zur Überwachung. Keiner hängt eine Kamera auf, um der Familie beim Spielen zuzusehen. Selbst wenn - und wird die Kamera nicht jedesmal demontiert - besteht die Möglichkeit auch andere zu Filmen und man unterliegt der Hinweispflicht. Eine Klage dürfte erfolgreich sein, denn das Argument, die Kamera wäre für familiäre Zwecke da, wird kaum jemand glauben, bzw. ist unerheblich, wenn sie in diesem Zeitpunkt eben nicht familiär gefilmt hat.

Und NEIN du hattest in diesem speziellen Fall NICHT die Ausnahme gegeben. Du hast von zeillffentlichen Bereichen geschrieben und dass der Garten was ganz anderes sei. Lüg nicht rum!

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Die bindet man um den Baum, richtet sie auf die Position aus, wo man sie möchte, und schaltet sie an🤷‍♂️. Vorab musst du entweder beachten ob der Akku geladen ist, oder eben volle Batterien drin sind, sowie der Auslesechip drinnen ist, falls die besagte Kamera einen besitzt, und nicht per Funk funktioniert. Funktioniert sie per Funk, musst du sie mit deinem Handy verkoppeln.

Diese Kameras haben einen Bewegungsmelder, damit nur dann gefilmt/fotografiert wird, wenn auch etwas zu sehen ist. Mit einem Nachtmodus und Infrarotlampen (LEDs) kann man die auch im Dunkeln benutzen.

Du musst nur einen Baum oder ähnliches finden, an dem du die Kamera befestigen kannst.

Löst durch Bewegungsmelder ausgelöst. Wird mit Gurt am Baumstamm oder Zaunpflahl geschnallt. Kinderleich, wenn man Bedienungsanleitungen lesen kann.