Wie finde ich die Adresse der Bundespolizei für Fahrgelddelikte?
Ich bin vor einigen Monaten mit meiner Monatskarten Zug gefahren, die Kontrolleur in hat sie versehentlicherweise nicht akzeptiert und meine Daten aufgenommen, nachher jedoch bemerkt dass ihr ein Fehler unterlaufen ist & sie die Daten wieder aus dem Gerät löscht. Hat sie aber nicht getan, kurz darauf kam eine Mahnung. Wir konnten das aber widerlegen & die Bahn hat die Sache fallen gelassen. Jetzt kam Post von einer Bundespolizei für Fahrgelddelikte, wo ich mich zu dem Fall äußern sollte. Ich hab direkt dort angerufen und erklärt, dass das eigentlich schon mit der deutschen Bahn geklärt war und der meinte, ich soll dem einfach die Dokumente schicken wo ich das geklärt hab. Jetzt folgendes Problem: Meine Oma hat versehentlich den Brief mit Nummer und Adresse weggeworfen und die Telefonnummer ist auch nicht mehr im Telefon gespeichert. Ich weiß nur noch dass auf dem Brief was mitBundespolizei für Fahrgelddelikte stand und auf dem Umschlag was mit Pinmail. Im Internet kann ich darunter rein gar nichts finden. Wir kriege ich jetzt die Adresse oder die Telefonnummer heraus?
2 Antworten
Hallo CaroGalaxy,
es gibt leider keine Zentrale Stelle, die für die Bearbeitung von Fahrgastdelikten zuständig ist, dementsprechend kann Dir hier keiner die Adresse der Dienststelle nennen, die Deinen Fall bearbeitet.
Du kannst aber zu jeder Dienststelle der Bundespolizei hingehen und darum bitten, dass die über Angabe Deiner Personalien kurz heraussuchen mögen, wer Deinen Fall bearbeitet. Unter Umständen können die Dir auch das Schriftstück, welches Deine Oma weggeworfen hat noch einmal ausdrucken.
Schöne Grüße
TheGrow
Genau genommen scheint es 5 solcher Zentralstellen zu geben (Siehe Seite 9: https://www.edvgt.de/media/Tagung13/Praesentationen/PrMKegel.pdf)
Ansonsten ist die Bundespolizei mit Informationen recht zurückhaltend.
Muss gerade mal wieder feststellen, dass man nie auslernt :-)
War mir bis jetzt nicht bekannt, dass es diese Stelle(n) gibt. Danke für den Hinweis.
Dennoch muss ich hier eine kleine Einschränkung machen. Diese Stellen sind nur dann zuständig, wenn die Bahn auf elektronischen Wege (denn genau dazu sind diese Stellen geschaffen worden) den Strafantrag stellt.
Stellen die Polizeibeamten vor Ort durch eigene Feststellung oder dadurch, dass sie vom Zugbegleiter gerufen worden ein Fahrkartendelikt fest, ist für die Bearbeitung der Sache das Bundespolizeirevier bzw. die Bundespolizeiinspektion zuständig dessen Beamte den Fall aufgenommen haben.
Aber im Falle des Fragestellers dürfte eine der 5 von Dir genannten Zentralstellen zuständig sein.
Aber um letztendlich herauszubekommen, wer für die Bearbeitung zuständig ist, ist der einfachste Weg der, der von mir beschrieben wurde, nämlich einfach die nächste Dienststelle der Bundespolizei aufzusuchen, denn die können in Sekundenschnelle über die Personalien herausfinden, wer seinen Fall bearbeitet.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit befasst sich die "Bundespolizei" nicht mit solchen Sachen.
Was ist denn das für eine unsinnige Aussage.
Die Bundespolizei ist Örtlich und Sachlich zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und auch für die Verfolgung von Straftaten wie das Erschleichen von Leistungen gem.: § 265a StGB, die sich im bahnpolizeilichen Bereich ereignen.
Nachzulesen unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__3.html
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit befasst sich die "Bundespolizei" nicht mit solchen Sachen.
Wer sollte sich denn Deiner Meinung nach sonst damit beschäftigen, wenn in einem Fern- oder Regionalzug eine Straftat begangen wird?
Dachte ich auch erst, anscheinend gibt es das aber durchaus:
http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/2095510-126-post_fuer_schwarzfahrer_aus_baernau,1,0.html