Wie erklärt man das „abstraktionsprinzip?

2 Antworten

Der Vorredner hat schon alles gesagt. Du zeigst dem Prüfer nur, dass du das Abstraktionsprinzip verstanden hast, indem du dagegen nicht verstößt. Also Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft ganz klar getrennt und abstrakt betrachten. Wenn man diesen Grundsatz nicht beachtet, dann kommt man zu 99,9% zu den falschen Ergebnissen.

Vor allem beim Herausgabeanspruch nach §985 I kann man ganz gut das Abstraktionsprinzip überprüfen.

Gar nicht. Der Korrektor braucht das nicht zu lesen. Du darfst nur nicht dagegen verstoßen.