Wie erfahre ich, ob jemand sein Testament ändert?
Hallo,
Folgende Situation: Meine Mutter ist vor einigen Jahren gestorben. Sie hat damals einen schriftlichen letzten Willen hinterlassen, dass meine Schwester und ich nach ihrem Tod nichts erben sollen, sondern nach dem Tod unseres Stiefvaters jeweils alles Erbe zur Hälfte dann bekommen sollen.
Hintergrund war, dass mein Stiefvater Sorge hatte, dass er aus dem Haus raus müsste, sollten wir Kinder das Erbe einfordern.
Okay, meine Schwester und ich hatten das so akzeptiert.
Inzwischen sind einige Jahre vergangen und ich habe null Kontakt mehr zu meinem Stiefvater, der inzwischen über 80 sein müsste und auch nicht zu meiner Schwester.
Ich frage mich jetzt, ob ich überhaupt erfahre, wenn der alte Mann stirbt und ob meine Schwester und ich überhaupt erbberechtigt wären, denn ich weiß, dass es einen Halbbruder des Stiefvaters gab. Wir haben ja nur den schriftlichen Willen unserer Mutter.
Außerdem würde ich gerne wissen, ob es sein kann, dass er sein Testament geändert hat, ohne, dass ich davon erfahre.
Vielleicht kennt sich jemand aus.
Wieder persönlichen Kontakt aufnehmen ist keine Option.
VG
7 Antworten
Er kann ein Testament zugunsten anderer errichten, über sein Vermögen. Das, was vom Vermögen euerer Mutter noch da ist nach seinem Tod, das bekommen du und deine Schwester dann.
Von seinem Tod erfahren wirst du nur, wenn man um die Beziehung zu ihm weiß oder durch deine Schwester. Weißt du denn wenigstens, wer im Grundbuch steht? Da du ein berechtigtes Interesse hast als spätere Erbin, kannst du einen Grundbuchauszug anfordern. Am besten mit einer Kopie des Testaments deiner Mutter als Begründung.
Das war aber denkbar ungeschickt- von deiner Mutter.
Nach ihrem Tod wurde er Alleineigentümer und kann frei darüber verfügen.
Inwieweit er an den Willen der Mutter gebunden ist - hierfür lässt du am besten das Testament der Mutter von jemandem prüfen der sich damit auskennt.
Hier gilt es zu unterscheiden, ob es sich um ein gemeinsames Testament handelt oder ob es sich nur um eine Übereinkunft zwischen Stiefvater und Mutter handelte.
Sollte es ein gemeinsames Testament gewesen sein - erbt ihr als Nichtverwandte mit einem Steuerfreibetrag von 20.000 €.
Musste Stiefvater ins Pflegeheim- kann es sein, dass der Betreuer bereits gezwungen war das Haus zu verkaufen.
Hatte der Stiefvater überhaupt kein Testament hinterlassen- greift seine gesetzliche Erbfolge- darüber werdet ihr überhaupt nicht informiert.
Wäre vielleicht ein Gedanken wert - den Kontakt doch wieder aufzunehmen. Anschrift bekommst du gegen Gebühr vom Meldeamt.
Sehr gerne, habe ich selbst durch. 2. Frau meines Vaters und ich Erbin, Freibetrag wie leibliches Kind.
Das Erbrecht bei Stiefkindern sagt deutlich aus, dass sie bei einer gesetzlichen Erbfolge nichts erben. Sie können demnach nur etwas erben, indem Stiefvater bzw. Stiefmutter sie mithilfe eines Testaments begünstigen. Wird dies getan, kann für die Stiefkinder eine Erbschaftsteuer anfallen.
https://www.fischer-immobilien-muenchen-erbrecht.de/blog/erbrecht-was-erben-stiefkinder
Kann es sein, dass die 2. Frau deines Vater ein Testament gemacht hat? Oder wurde das Gesetz seid 2018 geändert?
Und wenn Ihr nach dem Tod der Mutter nicht Euren Pflichtteil eingefordert habt, kann der Stiefvater Zeit seines Lebens über sein Erbe verfügen - außer es wurde ihm lediglich ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt.
Real beurteilen kann man die Situation max. wenn man Einsicht in das schriftliche Testament der Mutter erhält.
Kernfrage ist ... ob es sich um ein korrekt abgefasstes Berliner Testament mit Bestimmung von Nacherben handelt ..... dann kann der Stiefvater keine anderslautenden Verfügungen mehr treffen.
Bezüglich des Lebensstatusses des Stiefvaters kannst Du ganz einfach eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt stellen, bei dem dieser gemeldet ist.
Nach deinen Angaben gehe ich davon aus, dass deine Mutter und der Stiefvater kein gemeinschaftliches (Berliner ) Testament errichtet haben, das dich und deine Schwester zu Erben des Letztversterbenden, also des Stiefvaters, bestimmt. Mir scheint eher, dass deine Mutter ihn vom Vorerben und dich und Schwester zu Nacherben bei seinem Tod bestimmt haben. Das würde bedeuten, dass beim Tod des Stiefvaters der (auf ihn übergegangene) Nachlass Eurer Mutter an Euch beide zu je 1/2 fällt. Der Stiefvater konnte seinerseits diese Verfügungen der Mutter nicht mehr ändern, so dass sie beim Tod des Stiefvaters zum Tragen kommen. Es könnte allerdings sein, dass der Stiefvater diesen Nachlass der Mutter zwischenzeitlich verbraucht, verkauft, verschenkt oder sonstwie weggegeben hat, obwohl die Mutter nicht als "von den gesetzlichen Beschränkungen befreiten" Vorerben eingesetzt hat.
Ihr werdet zwar, wenn ein solches Testament besteht und dieses nach dem Tod der Mutter auch vom Nachlassgericht "eröffnet" worden ist, über den Eintritt eurer nacherbfolge vom Nachlassgericht informiert werden. Aber gleichwohl würde ich für ratsam halten, mit dem Stiefvater Kontakt aufzunehmen, um die Situation zu erkunden und zu erfahren, ob er sich selbst Gedanken über seine Erbnachfolge und über Eure Nacherbenrolle gemacht hat. Wenn die innere Entfernung zu dem Stiefvater so groß ist, dass ein Kontakt unmöglich erscheint (auch zu deiner Schwester ???), könntest du auch einen Anwalt beauftragen, das Nötige in Erfahrung zu bringen. Ich kann nicht verstehen, dass ihr den Kontakt zu der Person beendet habt, von der ihr wisst, dass ihr Ansprüche gegen ihn bzw. auf den ihm nur als Vorerbe zugewendeten Nachlass eurer Mutter habt. Insofern scheint ihr an der vertrackten Situation nicht ganz schuldlos zu sein.
Das sehe ich auch so! Meist ist in solchen Testamenten dann auch noch eine Klausel, in der drinsteht, bei Einforderung des Pflichterbteils verfällt auch der Anspruch auf das Schlussererbe, so dass man nur die Hälfte bekäme. Wer aber genau darauf spekuliert und auf seinen Pflichtteil verzichtet, kann am Ende böse hereinfallen! Was ist, wenn in diesem Falle der alte Herr weite Teile des Vermögens einfach verschenkt. Das geht mitunter einfacher als man denkt! Der braucht doch nur eine neue Lebenspartnerin zu haben, mit der er ein gemeinsames Konto unterhält. Dann verkauft er das Haus und lässt den Erlös auf genau dieses Konto gutschreiben. Wupps, und schon ist die Hälfte verschenkt, ohne dass der alte Herr das vielleicht überhaupt wollte.
Es gibt genug "legale Erbschleicher" die mit allen Wassern gewaschen sind, wenn es um grössere Vermögen geht.
Bei sowas immer Anwalt konsultieren oder noch besser gleich selbst vorher informieren!
Wenn kein persönlicher Kontakt möglich ist, erfährst du das nach dem Tod des Erblassers bei der Eröffnung des Testaments - falls du da bedacht wirst. Ansonsten erfährst du möglicherweise gar nichts.
Ok danke. Also zählt der Wille meiner Mutter null, sollte er uns nicht im Testament bedenken. Könnte ich dann jetzt irgendwas machen? Doch noch den Pflichtteil meiner Mutter einfordern?
Das solltest du mit einem Fachanwalt für Erbrecht besprechen.
Den Pflichtteil kannst du nur fordern, wenn der Tod deiner Mutter noch keine 3 Jahre her ist. Danach geht das nicht mehr.
Das ist nicht ganz korrekt, Stiefkinder sind erbrechtlich Kindern gleichgestellt und haben denselben Freibetrag, auch wenn nicht adoptiert.