Wie erfahre ich, ob jemand sein Testament ändert?

7 Antworten

Er kann ein Testament zugunsten anderer errichten, über sein Vermögen. Das, was vom Vermögen euerer Mutter noch da ist nach seinem Tod, das bekommen du und deine Schwester dann.

Von seinem Tod erfahren wirst du nur, wenn man um die Beziehung zu ihm weiß oder durch deine Schwester. Weißt du denn wenigstens, wer im Grundbuch steht? Da du ein berechtigtes Interesse hast als spätere Erbin, kannst du einen Grundbuchauszug anfordern. Am besten mit einer Kopie des Testaments deiner Mutter als Begründung.

Das war aber denkbar ungeschickt- von deiner Mutter.

Nach ihrem Tod wurde er Alleineigentümer und kann frei darüber verfügen.

Inwieweit er an den Willen der Mutter gebunden ist - hierfür lässt du am besten das Testament der Mutter von jemandem prüfen der sich damit auskennt.

Hier gilt es zu unterscheiden, ob es sich um ein gemeinsames Testament handelt oder ob es sich nur um eine Übereinkunft zwischen Stiefvater und Mutter handelte.

Sollte es ein gemeinsames Testament gewesen sein - erbt ihr als Nichtverwandte mit einem Steuerfreibetrag von 20.000 €.

Musste Stiefvater ins Pflegeheim- kann es sein, dass der Betreuer bereits gezwungen war das Haus zu verkaufen.

Hatte der Stiefvater überhaupt kein Testament hinterlassen- greift seine gesetzliche Erbfolge- darüber werdet ihr überhaupt nicht informiert.

Wäre vielleicht ein Gedanken wert - den Kontakt doch wieder aufzunehmen. Anschrift bekommst du gegen Gebühr vom Meldeamt.

sassenach4u  19.12.2021, 17:40

Das ist nicht ganz korrekt, Stiefkinder sind erbrechtlich Kindern gleichgestellt und haben denselben Freibetrag, auch wenn nicht adoptiert.

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sassenach4u  19.12.2021, 20:59
@kabbes69

Sehr gerne, habe ich selbst durch. 2. Frau meines Vaters und ich Erbin, Freibetrag wie leibliches Kind.

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PaulPeter44  23.12.2021, 18:46
@sassenach4u
Das Erbrecht bei Stiefkindern sagt deutlich aus, dass sie bei einer gesetzlichen Erbfolge nichts erben. Sie können demnach nur etwas erben, indem Stiefvater bzw. Stiefmutter sie mithilfe eines Testaments begünstigen. Wird dies getan, kann für die Stiefkinder eine Erbschaftsteuer anfallen.

https://www.fischer-immobilien-muenchen-erbrecht.de/blog/erbrecht-was-erben-stiefkinder

Kann es sein, dass die 2. Frau deines Vater ein Testament gemacht hat? Oder wurde das Gesetz seid 2018 geändert?

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Und wenn Ihr nach dem Tod der Mutter nicht Euren Pflichtteil eingefordert habt, kann der Stiefvater Zeit seines Lebens über sein Erbe verfügen - außer es wurde ihm lediglich ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt.

Real beurteilen kann man die Situation max. wenn man Einsicht in das schriftliche Testament der Mutter erhält.

Kernfrage ist ... ob es sich um ein korrekt abgefasstes Berliner Testament mit Bestimmung von Nacherben handelt ..... dann kann der Stiefvater keine anderslautenden Verfügungen mehr treffen.

Bezüglich des Lebensstatusses des Stiefvaters kannst Du ganz einfach eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt stellen, bei dem dieser gemeldet ist.

Nach deinen Angaben gehe ich davon aus, dass deine Mutter und der Stiefvater kein gemeinschaftliches (Berliner ) Testament errichtet haben, das dich und deine Schwester zu Erben des Letztversterbenden, also des Stiefvaters, bestimmt. Mir scheint eher, dass deine Mutter ihn vom Vorerben und dich und Schwester zu Nacherben bei seinem Tod bestimmt haben. Das würde bedeuten, dass beim Tod des Stiefvaters der (auf ihn übergegangene) Nachlass Eurer Mutter an Euch beide zu je 1/2 fällt. Der Stiefvater konnte seinerseits diese Verfügungen der Mutter nicht mehr ändern, so dass sie beim Tod des Stiefvaters zum Tragen kommen. Es könnte allerdings sein, dass der Stiefvater diesen Nachlass der Mutter zwischenzeitlich verbraucht, verkauft, verschenkt oder sonstwie weggegeben hat, obwohl die Mutter nicht als "von den gesetzlichen Beschränkungen befreiten" Vorerben eingesetzt hat.

Ihr werdet zwar, wenn ein solches Testament besteht und dieses nach dem Tod der Mutter auch vom Nachlassgericht "eröffnet" worden ist, über den Eintritt eurer nacherbfolge vom Nachlassgericht informiert werden. Aber gleichwohl würde ich für ratsam halten, mit dem Stiefvater Kontakt aufzunehmen, um die Situation zu erkunden und zu erfahren, ob er sich selbst Gedanken über seine Erbnachfolge und über Eure Nacherbenrolle gemacht hat. Wenn die innere Entfernung zu dem Stiefvater so groß ist, dass ein Kontakt unmöglich erscheint (auch zu deiner Schwester ???), könntest du auch einen Anwalt beauftragen, das Nötige in Erfahrung zu bringen. Ich kann nicht verstehen, dass ihr den Kontakt zu der Person beendet habt, von der ihr wisst, dass ihr Ansprüche gegen ihn bzw. auf den ihm nur als Vorerbe zugewendeten Nachlass eurer Mutter habt. Insofern scheint ihr an der vertrackten Situation nicht ganz schuldlos zu sein.

Joshua18  27.12.2021, 18:47

Das sehe ich auch so! Meist ist in solchen Testamenten dann auch noch eine Klausel, in der drinsteht, bei Einforderung des Pflichterbteils verfällt auch der Anspruch auf das Schlussererbe, so dass man nur die Hälfte bekäme. Wer aber genau darauf spekuliert und auf seinen Pflichtteil verzichtet, kann am Ende böse hereinfallen! Was ist, wenn in diesem Falle der alte Herr weite Teile des Vermögens einfach verschenkt. Das geht mitunter einfacher als man denkt! Der braucht doch nur eine neue Lebenspartnerin zu haben, mit der er ein gemeinsames Konto unterhält. Dann verkauft er das Haus und lässt den Erlös auf genau dieses Konto gutschreiben. Wupps, und schon ist die Hälfte verschenkt, ohne dass der alte Herr das vielleicht überhaupt wollte.

Es gibt genug "legale Erbschleicher" die mit allen Wassern gewaschen sind, wenn es um grössere Vermögen geht.

Bei sowas immer Anwalt konsultieren oder noch besser gleich selbst vorher informieren!

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Wenn kein persönlicher Kontakt möglich ist, erfährst du das nach dem Tod des Erblassers bei der Eröffnung des Testaments - falls du da bedacht wirst. Ansonsten erfährst du möglicherweise gar nichts.

Katrinad 
Fragesteller
 19.12.2021, 12:45

Ok danke. Also zählt der Wille meiner Mutter null, sollte er uns nicht im Testament bedenken. Könnte ich dann jetzt irgendwas machen? Doch noch den Pflichtteil meiner Mutter einfordern?

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sassenach4u  19.12.2021, 17:38
@Katrinad

Den Pflichtteil kannst du nur fordern, wenn der Tod deiner Mutter noch keine 3 Jahre her ist. Danach geht das nicht mehr.

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