Wie bekomme ich die Adresse zu einem Nummernschild raus?

8 Antworten

Auskünfte erteilen bei berechtigtem Interesse die jeweilige Zulassungsbehörde sowie das KBA. Die das berechtigte Interesse begründenden Tatsachen sind glaubhaft zu machen.

Rechtsgrundlage dafür ist § 39 StVG.

Hinweis: Die Auskunft ist kostenpflichtig, die Kosten kannst du ggf. als Kosten der Rechtsverfolgung beim Anspruchsgegner geltend machen.

Soweit sich der Sachverhalt auf einen Verkehrsunfall bezieht, ist auch eine Anfrage beim Zentralruf der Autoversicherer möglich, auch hier wird Auskunft über Namen und Anschrift des Fahrzeughalters erteilt.

Rechtsgrundlage: § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PflVG

PS: Erschreckend, wie viel Unsinn hier schon wieder verbreitet wird.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Gar nicht und das ist auch gut so.

Du kannst die zivilrechtliche Klage vor Gericht einreichen und als Beklagten das Nummernschild angeben. Das Gericht findet dann heraus, wem die Klage zugestellt werden muss. Derjenige kann sich dann dazu äußern und mit dir für eine außgerichtliche Einigung in Verbindung setzen.

Du stellst eine Halterabfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt. Die kostet allerdings ein paar Euro und du musst ein berechtiges Interesse nachweisen z.b. um die Abschleppkosten wieder zu bekommen, weil das Fahrzeug unberechtigterweise auf deinem Grundstück parkte etc.

Gar nicht. Wenn du gegen die Person vorgehen willst musst du zur Polizei.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich lese viel im Internet