Werden die Begründungen für ein Urlaubssemester überprüft?

2 Antworten

Das kommt auf die Universität an, die gehen mit Urlaubssemestern nämlich äußerst unterschiedlich um. Ich glaube eher nicht, dass penibel überprüft wird, aber für sowas wie Pflege Angehöriger o. ä. muss man sicherlich irgendeinen Beleg einreichen.

Aber warum sollte ein Auslandsaufenthalt kein legitimer Grund sein? Gib doch einfach das an.

In der Regel musst du einen Nachweis anbringen. Z.B. musste ich für mein Praktikum im 5. Semester neben dem Beurlaubungsformular auch mein Praktikum nachweisen (via Praktikumsvertrag). Liegt kein Nachweis vor, wird der Antrag in der Regel abgelehnt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Wirtschaftsw. (M.Sc.) / Wirtschaftsing. (B.Sc.)