Wer zahlt den Krankenversicherungensbeitrag beim Minijob?
Bisher musste ich den Betrag meiner gesetzlichen Krankenversicherung selbst zahlen. Jetzt habe ich aber einen Minijob und würde gerne wissen ob ich den Beitrag Immer noch selbst zahle oder das der Arbeitgeber macht.
4 Antworten
Ja du musst weiter die KK Beiträge selbst zahlen.
Denn über einen Minijob bist du NICHT KV versichert.
Der AG zahlt, wenn vom AG die Pauschalabgabe gewählt wurde, 2 % Lohnsteuer und ein Pauschalabgabe von 31% an die Knappschaft.
Du bekommst jedoch 3,6% für Beiträge zur Rentenversicherung von deinem Lohn abgeogen.
davon könntest du dich auf Antrag befreien lasse.
davon rate ich ab, denn durch die Rentenbeitragszahlungen erwirbst du Beitragsjahre und einen kleinen Anteil für deine spätere rente.
Über einen Minijob bist Du nicht krankenversichert, auch um die Rentenversicherung solltest Du Dich kümmern.
Der AG führt zwar eine Pauschale ab, aber die ersetzt beides nicht. Rentenpunkte erhältst Du n unr,w enn Du schon eine Rentenanwartschaft hast, sonst geht das in den allgemeinen Topf.
Ein Minijob ist sozialversicherungsfrei. Krankenversicherung ist eine Sozialversicherung. Also: Nein, der Arbeitgeber zahlt nicht.
Nein, ist er nicht. Der Arbeitgeber muss trotzdem seinen Anteil an Beiträgen abführen. Nur hat der Arbeitnehmer nix davon, da er sich trotzdem versichern muss.
Ja, musst du. Auch wenn der AG für dich Beiträge abführt, bist du nicht krankenversichert. Du musst nach wie vor selbst dafür zahlen. Alternative: Midijob