Wer zahlt Bestattungskosten unseres Vaters?

5 Antworten

                   § 8Bestattungspflicht

(1) Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene). Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen.

Eine Bestattungspflicht kann sich auch aus einem Vertrag ergeben, den der Verstorbene zu Lebzeiten beispielsweise mit einem Lebenspartner, Verwandten oder Bestattungsunternehmer abgeschlossen hat. 

Soweit die bestattungspflichtigen Personen ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen (können), hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die Leiche gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen. 

Die Ordnungsbehörde wird auch tätig, wenn keine Bestattungspflichtigen zu ermitteln sind. Trägt die Ordnungsbehörde die Bestattungskosten, kann sie Erstattung verlangen, wenn später vorrangig Verpflichtete ermittelt werden. 

Gibt eine Person, die nicht zu bestattungs- und kostenpflichtigen Personen gehört, eine Bestattung in Auftrag, muss sie damit rechnen, dass das Sozialamt eine Kostenerstattung ablehnt (z. B. ehemalige Betreuer des Verstorbenen, nichteheliche Partner, andere Personen, die sich aus ethischen Gründen verpflichtet fühlen).

Na, die Kinder - egal ob Kontakt oder nicht.

Ich fürchte da müsst ihr volljährigen Kinder ran. Am besten ist es, wenn ihr zusammenlegt und ggf. noch was von seinen Eltern bekommt. Das Erbe ablehnen hilft übrigens nicht dabei.

Hallo,

bestattungspflichtig ist zuerst ein Ehepartner, dann kommen die volljährigen Kinder.

Wenn ihr die Bestattung nicht zahlen könnt, dann habt ihr die Möglichkeit zum Sozialamt zu gehen und dort einen Antrag auf Übernahme der Kosten zu stellen.

Dort wird man sich gegebenenfalls auch an die Eltern wenden und diese auf Vermögen überprüfen.

auch wenn ihr keinen Kontakt habt, müßt ihr im Notfall einspringen. 

Hat er eine Lebens - oder Sterbegeld Versicherung?

MarleenaH 
Fragesteller
 29.07.2015, 14:10

Es besteht überhaupt keine Versicherung. Sind seine Eltern gesetzlich denn uu gar nichts in so einem Falle verpflichtet ?

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Wonnepoppen  29.07.2015, 14:12
@MarleenaH

Ich denke ihr als Kinder kommt als erste dran!

Erkundigt euch doch mal genau, bei einem Anwalt z.B.

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MarleenaH 
Fragesteller
 29.07.2015, 14:10

bzw seine Geschwister

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