Wer übernimmt Krankenhauskosten nach dem Tod?

13 Antworten

Müsste diese Rechnung nicht die neue Ehefrau bekommen?

Nein. Unterstellt, es gäbe kein anderlautendes Testament, ferner angenommen, es wurde weder Nachlassverwaltung beantragt noch automatisch zugefallene Rechtsnachfolge (Erbe) von dir fristgerecht ausgeschlagen, fiel die Forderung der Krnakenkasse auf Zuzahlung zum Krankenhausaufenthalt von 10 €/Tg., max. für 28 Tage, allen Erben zu.

Denn die bildet einen Gesamdhandsgemeinschaft, d. h. jeder der Miterben haftet auch allein und in voller Höhe für Nachlassverbindlichkeiten - auf einen guten Kontakt zum Erblasser oder Einsichtsfähigkeit der Schuldner käme es dabei nicht an :-O

Gut für die Krankenkasse, die darf sich nämlich aussuchen, an welchen Miterben sie die Forderung richtet. Und ggf. auch dort vollstrecken, wo sie am ehesten ausreichend Geld für ihre Forderung vermutet. Auch an mehrere oder alle Erben gleichzeitig, aber eben nicht zwingend.

Entweder ist der Nachlass werthaltig genug, diese Forderung begleichen zu können - das fragt man die Erbschaftsbesitzerin bzw. mit einem Erbschein die Bank, bei der der Verstorbene ein Konto unterhielt und vernlasst eine entsprechende Überweisung.

Oder (nach Abzug weiterer Schulden und der Bestattungskosten) nicht, dann haften alle Erben auch aus privatem Vermögen für alle Gläubigerforderungen.

Sowie auch anteilig für die Bestattungskosten; auch hier gilt Kostentragungsflicht im Rahmen der jeweiligen Unterhaltsfähigkeit, also Einkünften oberhalb des Freibetrages eigener Lebenshaltungskosten.

G imager761

Wenn die Rechnung sehr hoch ist schalte einen Rechtsanwalt ein. Denn alle Söhne müssen zahlen. Oder der/die Erben.

sunnyhyde  15.07.2013, 22:55

in der folge muss erst die ehefrau des hinterbliebenen die zahlung übernehmen...denn alle söhne müssen zahlen? wo § steht das denn

imager761  10.11.2015, 07:00
@sunnyhyde

denn alle söhne müssen zahlen? wo § steht das denn

§ 1922 I BGB Geamtrechtsnachfolge. Alle Erben des Schuldners sind demnach gesamtschuldnerisch und selbst mit eigenem Vermögen heranzuziehen. Die Krankenkasse kann sich also einen der Erben für ihre Forderungen aussuchen :-O

Nach meiner erbrechtlichen Erfahrung muss der/dIe Erbe/Erbin alle Kosten, die nach dem Tode des Erblassers anstehen von der Erbmasse begleichen!!!!

Ist dein Vater also verheiratet und seine Frau ist Universalerbin hat sie auch alle offenen Rechnungen und Verbindlichkeiten zu begleichen!!!

imager761  16.07.2013, 08:00

Flasch.

Erstens gibt eine kein Rang- oder Reihenfolge der Nachlasshaftung: Jeder der gesetzlichen Miterben wäre auch allein und in voller Höhe selbst aus privatem Vermögen für Schulden des Erblassers, dessen Rechtnachfolge ihm automatisch im Erbfall zufiel, haftbar.

Zweitens bilden Kinder und Ehepartner eine Erbengemeinschaft - der Zufall des (verschuldetetn) Nachlasses fällt also keinesfalls nur der Ehefrau zu :-O

Ja war dein Vater denn nicht versichert? Das geht doch garnicht. Irgendwo war er kranken versichert. Es ist doch eine Pflichtversicherung. Das Krankenhaus wußte sicher blos nicht wohin mit der Rechnung. Forsche mal nach.

Der Erbberechtigte wird zur Kasse gebeten. Sind es Mehrere müssen sie sich die Summe teilen.Das ist zu klären sonst gibt es kein Geld .