Wer muss bezahlen wenn man sich im Taxi übergibt?
Hey Leute :)
gestern Abend war ich mit paar Leuten in der Disco. Sind dann nach der Disco noch zu Mc Donalds :D ich sags euch ich war hacke dicht. Habe mich dann irgendwie noch zum Taxistand geschleppt damit ich nach Hause komme. Naja, das Mc Donalds war wohl ein großer Fehler haha xD denn irgendwie wurde mir richtig schlecht und ich habe das ganze Taxi vollgekotzt... hahaha lol :) Der Taxifahrer fands natürlich nicht so lustig er hat meine Personalien notiert und sagte er schickt ne Rechnung zur Reinigung. Habe jetzt mega Panik das da was kommt oder meint ihr der hat geblufft? Wäre ziemlich uncool falls ich da was bezahlen muss.
Hade Jan
14 Antworten
moin.
ob du das uncool findest oder nicht ist wurscht- du hast das taxi vollgekotzt also musst du auch die reinigung zahlen. richte dich mal so auf 100-150 euro ein.
Ich würde stark davon ausgehen, dass du sehr bald Post bekommst. Natürlich hast du dafür zu zahlen, wenn du deren Eigentum verunreinigst.
Les mal hier, erster Treffer bei google: http://www.taxi-blog.de/wordpress/fahrgaste/615/wer-kotzt-zahlt/
Da es, wie da richtig erwähnt, hier zwar keine Präzedensfälle gibt, könntest du natürlich dagegen angehen, aber bevor du nacher, wie die im Text genannte Dame, noch haufenweise Gerichtskosten und Co dazu verpasst bekommst, solltest du einfach bezahlen (sofern der geforderte Betrag nicht unverhältnismäßig hoch ist, natürlich). Ich finde ja, man sollte mal abgesehen vom rechtlichen anstandshalber so oder so dafür gerade stehen, wenn man sich so unmöglich benimmt, tschuldigung.
Natürlich musst du dafür zahlen.Glaubst du ,der taxifahrer findet das cool ,deine K*** weg zu machen?Stell dir mal so ein WE in der Taxizentrale vor. Ein Bekannter musste das vor jahren auch bezahlen und es musste sogar mit ozon behandelt werden,weil sie den geruch nicht rausbekamen.hat damals so 400DM gekostet...
Es könnte um die 200,- Euro kosten, weil Verdienstausfall, ua. möglich ist.
Allerdings reduziert sich die Forderung, wenn der Fahrer eine Mitschuld hat.
Falls der Fahrgast dem Fahrer mitteilt, dass es ihm schlecht geht und bittet mal anzuhalten, der Fahrer nicht anhält, stattdessen den Gast beschimpft.
Urteil beim Amtsgericht München, (Aktenzeichen: 271 C 11329/10)
Das Urteil ist rechtskräftig.
s. auch Amtsgericht Köln, 145 C 37/05
Amtsgericht München (Urteil vom 06.02.2001 – Az.: 223 C 35808/00)
*Ja,es wird wohl uncool bleiben,denn Du zahlst das,aber gewiss.Weisst Du,wie schwer das ist,den Gestank raus zu bekommen und die Polster sauber zu kriegen.Mach bitte kein Theater und zahle die Rechnung.Hast Du eine Haftpflichtversicherung?Die könnte auch einspringen.Frag die Eltern danach.