Wer kennt sich mit der Preisangabeverordnung aus?

3 Antworten

Hallo Denise,

ich habe mal kurz gegooglet. Normalerweise scheint ein Händler oder der welcher was anbietet, verpflichtet Preise auszuhängen oder so zu Präsentieren das sie einsehbar sind. Preisangabenverordnung (PAngV)
§ 5 Leistungen Abs.1

http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/

Laut dieser Quelle muss ein Friseur einen Endpreis angeben.

https://www.haufe.de/marketing-vertrieb/acquisa-professional/preisangaben_idesk_PI11649_HI1498858.html

Somit hat sich der Friseur womöglich strafbar gemacht und eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Laut §9 scheint der Friseur nicht verpflichtet zu sein den Preis des Färbemittels der Haare anzugeben, doch denke ich nicht das dies auch für die Leistung selbst gilt.

Leider kenne ich das auch bei dem einen oder anderen, doch auch viele wo der preisaushang offen und von außen sichtbar ist.

Gruß Plüsch Tiger

Ich würde sagen das sie ein Preis anschildern MÜSSEN , WEIL es sonst ja wirklich sein könnte das sie sich den Preis ausdenken und das dürfen sie nicht.Frag doch vor deinem Termin mal nach.

   LG

Denise0805 
Fragesteller
 05.02.2016, 15:58

Werd ich machen 

Danke

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Eigentlich ist es üblich.....Verlange doch die/eine Preisliste!