Wer ist Eigentümer vom Auto?

3 Antworten

Also es gibt beim Auto den Fahrzeughalter, den Versicherungsnehmer (VN), den Beitragszahler, den Besitzer und schließlich den Eigentümer; wobei der letztere im Kaufvertrag zu finden ist! Dabei können die Personen total verschieden sein. Wärst du z.B. der Fzg.-Halter und er der VN, dann nennt sich sowas abweichender Fahrzeughalter.

wenn ich mir ein Auto kaufe und auf meinem Freund versichere , also er zahlt Versicherung und Steuern...

...dann ist er der Versich.nehmer und Fahrzeughalter!

oder ihm weil ich mit ihm mitversichert bin und er das zahlt?

Also eine "Mitversicherung" gibt es beim Auto gar nicht, da immer das Auto versichert ist! Was du meinst, ist die Versich.prämie, welche sich u.v.a. Merkmalen eben auch nach dem Fahrerkreis bzw. nach dem -alter richtet.

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du dir ein Auto kaufst, dann hast du einen Kaufvertag nach §433 BGB abgeschlossen. Dieser muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen worden sein. Somit bist du Eigentümer des Autos.

Wenn dein Freund Versicherung und Steuern zahlt, hat damit üblicherweise kein Eigentumsübertrag stattgefunden. Dies wäre nur der Fall, wenn du ihm das Auto verkaufst (Kaufvertrag nach §433 BGB) oder ihm das Auto schenkst (Schenkung §516 BGB).

Von Experte siola55 bestätigt

Die Frage ist klar und einfach zu beantworten:

Wenn du den Kaufvertrag unterschreibst und das Auto bezahlst, bis alleine du Eigentümerin und hast die alleinige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug, egal wer es fährt, bezahlt oder auf wen es zugelassen und versichert ist.