Wenn jemand in der Grundsicherung bei Alter und Erwerbsmindeurng ist und eine Mieterhöhung bekam und diese beim Sozialamt eingereicht hatte und wenn die Sachbe?

2 Antworten

Ob Du da nun auf eine Zusage vom Sozialamt oder Jobcenter in schriftlicher Form wartest oder nicht, eine Erhöhung muss auf jeden Fall erst einmal anerkannt und bei Bedarf übernommen werden.

Selbst wenn dann die Warmmiete nicht mehr angemessen sein sollte, dann muss es erst einmal zumindest eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung geben und dann müsste diese im Regelfall auch erst einmal bis zu 6 Monate weiter gezahlt werden.

Gibst Du die schriftliche Zustimmung nicht, laufen Monat für Monat Mietschulden auf und was das am Ende für dich bedeutet solltest Du ahnen können.

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Fragesteller
 16.03.2022, 18:11

habe eine Zeugin für deren Zusage am Telefon, mir die höhere Miete zu übernehmen.

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isomatte  16.03.2022, 18:55
@Picea007xyz

Ob Du die nun hast oder nicht, die Erhöhung muss wie gesagt erst einmal anerkannt und bei Bedarf auch übernommen werden.

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kann man dann diese schon schriftlich dem Vermieter gegebene Zustimmung noch widerrufen?

Nein .....

Also warum sollte man gegenüber einem Vermieter voreilig eine solche Erklärung abgeben - Ein Mieter hat dafür einige Wochen Zeit.

https://www.anwaltonline.com/mietrecht/tipps/1222/mieterhoehung-mieter-muss-zustimmen

Der Mieter hat bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens Zeit, nicht, teilweise oder ganz zuzustimmen.

Picea007xyz 
Fragesteller
 16.03.2022, 11:43

und wenn man zustimmte auf Grund von deren Zusage am Telefon?

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wilees  16.03.2022, 11:45
@Picea007xyz

Schlicht und ergreifend - wie würdest Du die Zu-/Aussage der SB nachweisen wollen? Es gilt regelmäßig nur das, was man schriftlich in der Hand hat.

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Fragesteller
 16.03.2022, 11:48
@wilees

ja, stimmt. danke. leider zu früh zugestimmt. hoffe, deren zusage kommt auch noch in der post.

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wilees  16.03.2022, 11:51
@Picea007xyz

Hast Du denn den Anspruch des Vermieters "überprüft" - sprich:

  • liegt die letzte Mieterhöhung mehr als 12 Monate zurück?
  • Hat der Vermieter die Kappungsgrenze eingehalten?
  • die ortsübliche Miete korrekt berücksichtigt?
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Fragesteller
 16.03.2022, 11:53
@wilees

ja, liegt länger als 12 monate, länger als 2 jahre zurück die letzte erhöhung und ich war neulich bei anwalt und der sagte, dass diese verlangte höhere miete an der obergrenze liegt dessen, was verlangt werden kann, dass der vermieter alles voll ausschöpfen will, was geht. bin erst jetzt wieder in mieterverein eingetreten nach der zustimmung, die ich gab und diese finden die verlangte miete zu hoch. der einzelne anwalt wäre zu teuer geworden.

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wilees  16.03.2022, 11:59
@Picea007xyz

Mieterbund

finden die verlangte miete zu hoch.

das könnte u.U. auch das JC so sehen.

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Picea007xyz 
Fragesteller
 16.03.2022, 12:00
@wilees

sie sagten am tel. , dass die höhere miete übernehmen würden.

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Fragesteller
 16.03.2022, 12:05
@wilees

es ist nicht das JC sondern das Grusiamt.

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wilees  16.03.2022, 12:06
@Picea007xyz

Das ist doch Jacke wie Hose, denn deren gesetzliche Vorgaben sind von der Miethöhe etc. identisch.

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Fragesteller
 16.03.2022, 18:13
@wilees

ich habe eine Zeugin für das Telefonat, wo mir die Zusage schon von dem Grusi-Amt gegeben wurde, die höhere Miete zu übernehmen. Das ist nur schon über eine Woche her und die schriftliche Zusage noch nicht da von dem Amt.

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Picea007xyz 
Fragesteller
 16.03.2022, 18:14
@wilees

habe Zeugin, die bei dem Telefonat dabei war.

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