Warum hat der Vermieter Klage eingereicht wegen Mieterhöhung?

7 Antworten

https://www.mieterbund.de/mietrecht/bgh-urteile-mietrecht/bgh-urteil-detailansicht/article/43278-zustimmung-zur-mieterhoehung-durch-zahlung-der-erhoehten-miete.html

Schriftliche Zustimmungserklärung nicht erforderlich
(dmb) „Wer dreimal die erhöhte Miete zahlt, hat der Mieterhöhung zugestimmt“ - auf diesen kurzen Nenner bringt der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB),  Lukas Siebenkotten, die jetzt veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZB 74/16). „Vermieter haben keinen Anspruch auf eine schriftliche Zustimmung. Die Zustimmung zur Mieterhöhung durch schlüssiges Verhalten, das heißt Zahlung der geforderten Mieterhöhung, reicht völlig aus.“

Er zahlt die Kosten des Verfahrens, wenn es denn überhaupt dazu kommt, da die Klage unbegründet und mutwillig ist.

In welchem Stadium der Klage sind wir denn? Kam die Klage erst? Wenn ja, kann da nicht schon stehen, dass du die Kosten zu tragen hast. Das kommt erst am Ende des Klageweges. Handelt es sich vielleicht nur um den Antrag des Vermieters, dass dir die Kosten auferlegt werden sollen?

pruseliese 
Fragesteller
 12.05.2019, 19:32

Ja es stand darin er (der Vermieter) beantragt mir die Kosten aufzuerlegen. Es ist das erste Schreiben vom Gericht mit Termin zurm persönlichen Erscheinen

albatros  12.05.2019, 19:47
@pruseliese

Der Vermieter darf das in der Klage fordern. Sie taugt aber nichts. Da du zahltest, hast du zugestimmt, das ist höchstrichterlich so für richtig befunden.

Mach dir also keine Sorgen und nimm zur mdl. Verhandlung die Überweisungsbelege bzw. Kontoauszüge mit.

Pasha78  12.05.2019, 20:15
@albatros

Naja, ganz so einfach ist die Sache nicht. Zumindest muss der Vortrag des Vermieters mal unbedingt bestritten werden. Nicht bestrittene Behauptungen werden vom Gericht sonst ziemlich schnell als zugestanden gewertet. Der TE sollte lieber einen Anwalt zu Rate ziehen, wenn die Sachlage so klar ist, sonst kann der Prozess wegen unnötiger Fehler noch verloren werden.

albatros  15.05.2019, 11:15
@Pasha78

Falls der Beklagte (Fragesteller) zur schriftlichen Klageerwiderung aufgefordert wurde, sollte er das natürlich fristgerecht tun.

Es kann auch sein, dass ohne dem in der ersten mdl. Verhandlung die Seiten aufgefordert werden zu argumentieren und zu beweisen was ihr Standpunkt ist.

An Hand der Beweislage wird dann der Richter sehr schnell entscheiden, was Recht ist und auch die Kostenfrage des Rechtsstreites regeln (auf Antrag der Parteien).

Also der Vermieter verklagt dich weil du die Mieterhöhung akzeptiert hast ?

pruseliese 
Fragesteller
 12.05.2019, 19:10

Nein weil ich sie angeblich nicht akzeptiert habe... Aber ich bezahle sie ja schon.

topbaugutachter  12.05.2019, 19:25
@pruseliese

Das ist keine Zustimmung

ScarletWitch1  12.05.2019, 19:29
@topbaugutachter

Wurde ja oben geschrieben das Unterschrieben und es auch Überwiesen wurde.

pruseliese 
Fragesteller
 12.05.2019, 19:34
@topbaugutachter

Aber wenn ich nicht zustimmen würde warum sollte ich sie denn dann bezahlen.. Für mich bedeutet wenn ich sie bezahle bin ich ja auch einverstanden damit.

pruseliese 
Fragesteller
 12.05.2019, 19:46
@topbaugutachter

Aber ich hab doch auch zugestimmt und bezahlt

topbaugutachter  12.05.2019, 19:47
@pruseliese

Entscheide dich und beweise die Zustimmung

Hast du mal versucht den VM Telefonisch zu Erreichen? Oder mal da anzurufen von dem du den Brief bekommen hast? Falls es Telefonisch nicht klappt mache es schriftlich das du ja Unterschrieben und zugestimmt hast und sogar die neue Miete Bezahlst. Anbei kannst du ja vom Kontoauszug die Überweisungbeleg zeigen das du schon seit 3 Monaten die neue Miete zahlst. Die anderen Sachen kannst du schwärzen sodass sie sehen das du die neue Miete schon zahlst und keineswegs dem nicht zugestimmt hast und nur die alte Miete zahlst!

Hast du es schriftlich das du Unterschrieben hattest? Oder bekam nur der VM die Unterschrift? Vermute stark das es sich um ein missverständnis handelt und das er vielleicht einen anderen Mieter meint.

Auf jeden fall wird die Sache garantiert Eingestellt da die Klage zu unrecht ist (oder wie man das nennt) und dann brauchst du nichts zu zahlen. Vorallem wird das ja bemerkt, wenn man die Sachlage Überprüft das du die neue Miete zahlst. Du kannst ja nichts dafür das der VM bei seinen Mieter keinen Durchblick hat, wer zugestimmt hat und wer nicht. Vorallem sieht er doch anhand der Überweisung das du die neue Miete zahlst. Das würdest du ja nicht machen, wenn du dem nicht zugestimmt hättest, denn dann würdest du ja nur die alte Miete zahlen!

Vermieter hat Klage bei Gericht eingelegt aufgrund einer nicht angenommen Mieterhöhung. Diese Mieterhöhung wurde von mir unterschrieben und die erhöhte Miete schon seit drei Monaten gezahlt...

Hast du vor Klage des V. gezahlt oder erst danach?

Wenn zuvor gezahlt und zugestimmt, womit wurde denn die Klage begründet?

Ich vermute, dass du aus der dir zugestellten Klage zitiert hast (Kosten dem Beklagten auferlegen). Nun, das ist so Usus wenn jemand klagt.

Es hat wohl noch gar kein Prozess stattgefunden und damit gibt es auch kein Urteil welches so entschieden hat, oder?

pruseliese 
Fragesteller
 12.05.2019, 19:41

Zuvor zugestimmt und schon seit drei Monaten gezahlt. Klage läuft auf nicht zugestimmt.

albatros  12.05.2019, 19:44
@pruseliese

Zahlung heißt Zustimmung. Die Klage geht in's Leere. Entweder wird sie abgewiesen oder der Vermieter verliert klang- und sanglos.