Wenn ich besoffen ausversehen ein Fahrrad nehme das abgeschlossen neben meinem steht und es am nächsten Tag der Polizei melde, würde trz eine Strafe folgen?


25.12.2019, 17:15

*unabgeschlossen

9 Antworten

Du müsstest erstmal den Polizeibeamten gut erklären können wie du ein fremdes abgeschlossenes(!) Fahrrad aus Versehen mitnehmen konntest. Dir würde höchstwahrscheinlich niemand die Story abkaufen. Kommt so rüber als ob du besoffen ein Fahrradschloss geknackt hast, deine Tat nun bereust, da du dir im Suff keine Gedanken darüber gemacht hast und nun mit einer War-nur-ein-Versehen-Geschichte zur Polizei gehst. Es würde wohl eine Strafanzeige gefertigt werden wegen des besonders schweren Fall des Diebstahls. Also warten in der Angst als Täter ermittelt zu werden oder zur Polizei gehen und hoffen, dass ein Praktikant die Anzeige aufnimmt und dir alles abkauft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeiobermeister

Ich kenne mich damit leider nicht so aus, aber ich würde sagen nein. Du hast es ja verwechselt, als du im Rausch, also nicht ganz bei Sinnen warst. Ob dann eine Anzeige erfolgt, hängt glaube ich vom eigentlichen Besitzer ab.

Trotzdem, ich würde das Fahrrad auf jeden Fall zurückgeben. Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffentlich folgt wirklich keine Strafe :)

Sowas nennt sichTatbestandsirrtum und verhindert das schuldhafte Handeln. § 16 Abs. 1 StGB.

Passiert also nix.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__16.html

Ich würde einfach mit dem Fahrrad zu der Stelle gehen, wo du dein Fahrrad abgestellt hast und gucken, ob dein Rad noch da ist. Und falls ja, die Räder austauschen und gut.

Angenommen ich habe es im Rausch verwechselt

Dann ist das kein Diebstahl.

und fahre damit nach Hause

Dann bist du hoffentlich unterhalb der 1,6g ‰-Grenze.

und melde es am nächsten Tag der Polizei das ich ausversehen ein fremdes Fahrrad genommen habe,

Dann nehmen die Kollegen einen Bericht auf und warten darauf, dass sich der Eigentümer meldet.

würde dann trotzdem eine Strafe oder Anzeige wegen Diebstahl folgen

Da dürfte schon keine Anzeige erfolgen; jedenfalls aber keine Strafe.