Welchen Umgang muss ich meiner Ex-Schwiegermutter gesetzlich einräumen?
Momentan geht es darum ob meine Ex-Schwiegermutter meinen Nachwuchs (6 Jahre) alleine übers Wochenende mal zu sich nehmen darf oder in einen Kurzurlaub geht, muss ich ihr diese Möglichkeit gesetzlich einräumen oder genügt es wenn ich ihr alle paar Wochen einen begleideten Umgang in meinem Beisein für ein paar Stunden gewähre? Ich habe sehr triftige Gründe dafür, ihr diesen Umgang nicht zu zu ermöglichen, ich hätte keine ruhige Minute dabei.
9 Antworten
Das großelterliche Umgangsrecht ist meiner Meinung nach immer eine Einzelfallentscheidung. Im Gesetz verankert ist kein grundsätzliches Umgangsrecht. Darin heißt es:
Nach § 1685 Abs. 1 BGB besitzen auch die Großeltern das Recht zum Umgang mit ihren Enkelkindern. Voraussetzung dafür ist nur, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
Kommt es zu keiner gütlichen Einigung zwischen Dir und den Schwiegereltern, könnten die das Umgangsrecht gerichtlich zu erstreiten versuchen.
Niemand hier kennt die genauen Hintergründe, weshalb Du ein schlechtes Gefühl hast. Daher kann auch niemand einen guten Rat geben. Deine Frage ist bei Jugendamt oder Fachanawalt für Familienrecht besser aufgehoben und keinesfalls ohne die Argumente beider Seiten zu entscheiden
Hallo MrSLOT,
ein Blick ins Gesetz sagt eigentlich alles:
§ 1685 BGB bestimmt klipp und klar, dass auch Großeltern ein Recht auf Umgang mit dem Kind haben, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. Was das Wohl des Kindes ist, hat die Rechtsprechung in einer Vielzahl von Entscheidungen definiert. Das Wohl des Kindes hängt ansonsten von den Umständen im Einzelfall ab. Unter anderem ist es wichtig, ob die Großmutter bislang schon eine Interesse am Kind hatte und inwieweit die Großmutter eine echte Bezugsperson des Kindes ist. Sie hätte, wenn es denn drauf ankommt, also einen Rechtsanspruch auf Umgang mit dem Kind. Deine Befürchtungen, die Oma schade dem Kind, reicht pauschal nicht, um ihr den Umgang zu verweigern. Gibt es nachvollziehbare Gründe, könnte der begleitende Umgang die richtige Umgangsform sein. Berücksichtige zudem, dass auch das Kind ein emotionales Interesse daran haben könnte, mit der Großmutter Umgang zu haben.
iurFRIED®AG
nein du musst ihr kein vollständiges wochenende einräumen. sie kann das kind ja sehen, wenn es beim vater ist oder diese vereinbaren, dass kind nicht bei vati schläft sondern bei oma.
in der regel können großeltern umgangsrecht einklagen. abhängig von der tiefe der bindung können diese umgänge zwischen 2-3 stunden im monat liegen oder 1-2 tage im monat. auch urlaub könnte möglich sein.
wenn du gründe hast, die dagegen sprechen dann hast du die möglichkeit zu sagen fällt aus u. oma muss klagen. dann kannst du die gründe versuchen vor gericht durchzubringen. ob es gelingt, ist eine andere sache und entscheidet dann der richter.
großeltern haben recht auf umgang, wenn es dem kindeswohl entspricht.
Wovon schreibt Du: Ex-Schwiegermutter gibt es nicht.
Die bleibt bis zu ihrem oder Deinem Tod Deine Schwiegermutter und Grossmutter Deiner Kinder mit eigenständigem Antragsrecht beim Familiengericht hinsichtlich eines geregelten Umgangsrechts.
Da kannst Du Deine Bedenken gegen die Großmutter vortragen.
"Grundsätzlich sieht das Gesetz ein Umgangsrecht der Großeltern vor. Es ist zu gewähren, wenn es dem Wohl des Kindes dient (§ 1685 Abs. 1 BGB)."
Quelle: