Welche Vorraussetzungen braucht man, um einen Kindergarten zu eröffnen?

4 Antworten

Qualifikationserfordernisse beziehen sich immer auf entweder

  1. die Mitarbeiter, die Tätigkeiten direkt ausüben (also hier die Erzieher) und/oder
  2. einen Betriebsleiter.

Es ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich, dass der Betriebsleiter mit dem Inhaber zusammenfällt oder dem rechtlichen Vertretungsorgan des "Trägers".

Welche Berufe z.B. die Mitglieder eines Vereinsvorstandes erlernt haben, ist ziemlich egal, wenn sie einen Pädagogen anstellen würden und ihm die Leitung des Kindergartens übertragen.

Allerdings wird der Nichtpädagoge oder Nichterzieher nicht viel mit dem Kindergarten anfangen können, insofern als die vom Jugendamt bezahlten Gelder nur für Fachpersonal abgerechnet werden dürften, was heisst:

der Nichtpädagoge könnte aus dem Geld für die Erziehung kein Gehalt beziehen. Und darauf wolltest du sicher hinaus?

Nützlich machen könnte man sich dennoch als Verwalter, Buchhalter, Kassierer usw. etc. In diesem Fall jedoch sollte man dann wiederum das Wissen über die Verwaltungsdinge mitbringen, wozu auch die Gesetzeslage für die Eröffnung, Betriebserlaubnis, Abrechnungen usw. des Kindergartens gehören.

Sprich: dann sollte man die Antwort auf Deine Frage und noch einiges mehr wissen ;-)

Du musst vorallem staatlich anerkannt werden. Schließlich musst du für alles verantwortlich sein. Für die Erziehung sind qualifizierte Arbeitskräfte unbedingt nötig, daher gibt es ja auch die Ausbildung zur Kindergärtnerin bzw. Erzieherin. Andernfalls würden die Eltern dir ihre Kinder sicher nicht anvertrauen,

nachfragekind 
Fragesteller
 08.08.2011, 16:07

Millionen Kinder auf dieser Welt werden von nicht-Pädagogen erzogen, während wir Führerscheine für Hunde brauchen.

Läft da nicht etwas Grundlegend Falsch?

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Zitat aus dm unten genannten:

Kindertageseinrichtungen müssen über geeignete Fachkräfte für die Leitung und die Arbeit in den Gruppen verfügen. Die Arbeit der Fachkräfte soll erforderlichenfalls durch geeignete weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterstützt werden. Nach den Vorgaben des Landesjugendamtes müssen die leitenden Kräfte über eine pädagogische/pädagogisch-pflegerische Qualifikation verfügen. Die Ausbildung einer Berufsfachschule für Kinderpflege gilt in der Regel als Mindestqualifikation.

derdorfbengel  08.08.2011, 23:20

Das ist ein zufällig ausgewähltes Landesrecht. Ist das das des Fragestellers?

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