Welche Versicherung zahlt?Unfall mit Auto vom Freund?
Ich bin mit dem Auto von meinem Freund gegen das seines Bruders gefahren. Ich bin als Fahrer mit eingetragen. Nur wer zahlt nun? Die Autoversicherung oder meine Haftpflicht?
9 Antworten
Alles was mit dem Fahrzeug als "Übeltäter" bei einem Schadensfall zu tun hat -> es greift die Versicherung vom Fahrzeug.
Niemals die Privathaftpflicht von irgendwem.
- Öl läuft aus -> Haftpflicht vom PKW, nicht Privathaftpflicht.
- PKW fährt gegen Hauswand -> Haftpflicht vom PKW, nicht Hausratsversicherung.
- PKW rammt anderen PKW -> Haftpflicht vom PKW.
- etc.
Du kannst nicht "auf dem Auto versichert sein" da die KFZ Versicherungen immer fahrzeugbezogen sind.
Hallo, jedes Auto benötigt eine Haftpflichtversicherung, sonst wäre es nicht zugelassen.
Die Haftpflichtversicherung des Autos, das den Unfall verursacht hat, muss zahlen. Der Schadenfreiheitsrabatt des Versicherungsnehmers dieses Autos wird sich dann verschlechtern.
Deine private Haftpflichtversicherung zahlt nicht. Bei denen sind Schäden, die durch ein KFZ verursacht wurden ausgeschlossen.
Grund ist halt die Höhe des Risikos, wobei die Versicherung zahlen muss. So eine private Haftpflichtversicherung kostet 100 - 200 € jährlich.
Eine KFZ- Haftpflichtversicherung ist viel teurer, da für die Versicherung das Risiko höher ist.
Du bist weder auf dem Auto versichert noch auf sonst irgendeinem Auto. Wenn du nicht gerade selbst fährst, bist du aber in einem Auto versichert in dem du sitzt. Ansonsten, du kannst allenfalls dem eingetragenen Fahrerkreis angehören.
Merke :
Eine Kfz Versicherung versichert immer nur das Kfz selbst und alle Insassen außer dem Fahrer.
Zu deiner Frage :
Die private Haftpflichtversicherung schließt jede Regulierung aus, die durch Benutzung eines versicherungspflichtigen Kfz zur Schadensersatzpflicht führt.
Zur Regulierung kann lediglich die Kfz Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges herangezogen werden, durch das der Schaden verursacht wurde. Sind das verursachende und das geschädigte Fahrzeug auf den selben Halter zugelassen und / oder vom selben Versicherungsnehmer versichert, handelt es sich um einen nicht versicherten Eigenschaften. In dem Fall hilft nur der optionale Einschluss "Schäden an eigenen Sachen" der seit einiger Zeit in top Tarifen oder gegen Mehrbeitrag zu versichern ist.
Eine private Haftpflichtversicherung zahlt praktisch nie bei einem Verkehrsunfall, also für einen Unfall, der mit einem fahrenden Auto verursacht wurde.
Dafür ist grundsätzlich die Haftpflichtversicherung zuständig, die für das verursachende Fahrzeug abgeschlossen wurde.
Deine (Privat-)Haftpflicht zahlt nur wenn du als Fussgänger oder Radfahrer unterwegs bist. Also völlig irrelevant.
Die PKW Haftpflicht ist fahrzeugbezogen und zahlt immer (den Schaden am anderen Fahrzeug). Stuft den Vertrag aber hoch nach einem Schaden.
Den Schaden am eigenen Fahrzeug würde nur eine Vollkasko zahlen, falls abgeschlossen.