Welche Strafe gibt es für Falschgeld Herstellung?

3 Antworten

Das würde dir dann der Richter sagen. Laut § 146 StGB, "Geldfälschung" hat er da die freie Auswahl zwischen einem Jahr und 10 Jahren Knast. Pauschalstrafen gibt es nicht im Strafrecht. Sowas findet man nur bei Ordnungswidrigkeiten.

Steht auf den Scheinen, lerne es auswendig, musst du auch auf deine drucken.

Ach, steht gar nicht mehr drauf.

2 jahre+

Dafür ist §146 Strafgesetzbuch zuständig.

Zitat:

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,
2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.
  
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
  
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.