Welche Strafe bekommt man, wenn man bei jemanden eingebrochen ist und sein Geld bei einer Party und bei McDonalds ausgeben hat?

3 Antworten

§ 244 Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer

1.

einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter

a)

eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

b)

sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,

2.

als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt oder

3.

einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Betrifft der Wohnungseinbruchdiebstahl nach Absatz 1 Nummer 3 eine dauerhaft genutzte Privatwohnung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Die Strafandrohung kannst du in §244 StGB nachlesen. Wie hoch sie letztlich ausfällt, wird das Gericht entscheiden.

Wofür du das gestohlene Geld ausgibst, hat auf das Strafausmass keinen Einfluss, es sei denn, du müsstest Nahrungsmittel kaufen, um zu überleben. Aber so eine Notsituation ist in Deutschland eigentlich ausgeschlossen.

Für den Rest hast du schon von einigen Usern die richtige Antwort bekommen.