Welche Pflichten hat eine Frau in der Ehe?

4 Antworten

Früher waren es "eheliche Pflichten", dass eine Frau mit ihrem Mann Sex haben musste, wann immer er will. Das läuft heute nicht mehr.

Also hat sie keine Pflichten, sondern nur Optionen. Erfüllt sie die nicht, muss sie mit der Scheidung ihres Mannes rechnen - eigentlich logisch.


Matermace  04.03.2024, 11:06

Aber auch schön angemessene Begeisterung dabei zeigen! Sonst kommt der Bundesgerichtshof an...

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Whatelse23  02.06.2024, 13:57

Eine Heirat wäre für mich eigentlich eine logische Überlegung dessen, dass ein Mann jetzt eine "eigene" Frau hat, mit der er seine Sexualität ausleben darf. Und für die Frau, dass er sie beschützt, weil er stärker ist als sie, und ihr zur Seite steht, wenn sie Hilfe braucht, aber vorallem dass er arbeiten geht, um das Geld für seine Familie zu verdienen.

Also die Frau soll sich sicher und versorgt fühlen, und der Mann soll die Gewissheit haben, dass er seine sexuellen Wünsche befriedigt, sein Essen bekommt, und der Haushalt in Ordnung geführt wird.

So jedenfalls habe ich das im Kopf aus den Gesetzen der USA aus den 50ern. Wo Familie gross geschrieben wurde, und zwei Menschen eine Einheit bilden, und jeder für die Bedürfnisse des anderen und die gemeinsamen Kinder sorgt.

Irgendwie glaubte ich immer noch, dass genau das der einzig sinnvolle und befriedigende Weg wäre.

Sind halt nur meine Gedanken - eh klar.

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Unter anderem hat sie ihrem Mann sexuell zu dienen:

Gehorsam im sexuellen Bereich
Der zweite Schwerpunkt der Gehorsamseinforderung liegt im Bereich der Sexualität, denn mit Abschluss des Ehevertrages und der Entrichtung der Brautgabe erwirbt der Ehemann das - ausschließliche - Anrecht auf die Nutzung der Geschlechtsorgane seiner Frau und ihres gesamten Körpers zu seinem Genuss. Nicht die Frau gehört ihm, sondern nur das Recht, sich ihrer zu erfreuen, dies allerdings, wann immer er es wünscht (ausgenommen sind die Zeiten der Unreinheit der Ehefrau während Menstruation und Wochenbett, tagsüber während des Ramadanfastens und während einiger Riten der Pilgerfahrt). 
Schon der Koran spricht vom uneingeschränkten Recht des Mannes auf Sexualität: "Eure Frauen sind für euch ein Saatfeld. Geht zu Eurem Saatfeld, wo immer ihr wollt." (Sure 2,223) Ähnlich lautet Sure 2,187: "So verkehrt mit ihnen (euren Frauen) und macht von dem Gebrauch, was Allah euch eingeräumt hat."
Unter Bezug auf diesen Koranvers subsumiert beispielsweise T. Akinola Aguda die gängige Ansicht muslimischer Theologen folgendermaßen: "Nach diesem Vers soll eine Ehefrau ihrem Mann immer zur Verfügung stehen, wenn er es wünscht." Und der Führer der iranischen Revolution, Ayatollah Khomeini, formuliert: "Eine in dauerhafter Ehe lebende Frau (eine Frau, die nicht in einer Zeitehe lebt) muss ihrem Mann jede Art von Genuss bereiten, die er von ihr wünscht." Eine Weigerung der Ehefrau auf diesem Gebiet wird ebenso als "Ungehorsam" aufgefasst wie ihr Verlassen des Hauses gegen den erklärten Willen des Ehemannes. "Ungehorsam" oder "rebellisch" zu sein ist im islamischen Eherecht ein rechtlich definierter Terminus, der dazu führt, dass die Frau ihren Unterhalt verliert.
Insbesondere die Überlierferung hebt hervor, dass es - außer an den Tagen der Menstruation, tagsüber während des Ramadanfastens und in den ersten 40 Tagen des Wochenbettes - für eine Frau keinen Grund der Verweigerung geben könne, denn "Wenn ein Mann seine Frau in sein Bett bittet und sie es ablehnt, zu ihm zu gehen, so wird sie von den Engeln so lange verflucht, bis sie am nächsten Morgen aufsteht." Eine andere Überlieferung besagt: "Wann immer der Ehemann mit seiner Frau Verkehr haben möchte, darf sie sich ihm nicht verweigern, auch wenn sie auf dem Rücken eines Kamels sitzt." Und das in Deutschland publizierte "Handbuch der muslimischen Frau" urteilt: "Die Ablehnung der Frau ist nur dann rechtlich zulässig, wenn sie körperlich wegen Krankheit oder Erschöpfung, seelisch wegen Depression, einem Trauerfall ... wegen dem Geschrei eines von Schmerzen geplagten Kindes ihren Mann zurückweist oder wenn sie ernsthaft ihre Scheidung begehrt und die Nähe ihres Mannes auf Dauer ablehnt." Nach tunesischem Eherecht kann der Ehemann bei Verweigerung seiner Frau die Scheidung wegen einer "erlittenen Schädigung" einreichen. 
Sexuelle Verweigerung der Ehefrau - eine Sonderform des Ungehorsams - ist ein anerkannter Scheidungsgrund, denn sie verstößt gegen den das von der Scharia formulierte Gehorsamsgebot.

Quelle: Frauen und die Scharia von Prof. Dr. Christine Schirrmacher und Prof. Dr. Ursula Spuler-Stegemann, 2. Auflage, Taschenbuchausgabe Juni 2006, Seite 126-127 (das Kapitel ist von Christine Schirrmacher) 


Erwin71770812  04.03.2024, 20:44

Scheidungsgrund vielleicht in Staaten, in denen Recht nach Scharia gesprochen wird. In zivilisierten Ländern gibt es das nicht. Wer nach Deutschland einwandert, hat die Gesetze dieses Landes zu akzeptieren. Das hat mit Rassismus nichts zu tun.

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adelaide196970  28.05.2024, 19:02

aber das gilt doch nur für Muslime und nicht in Deutschland

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Huxxx  01.06.2024, 18:29

Das arabische Eherecht mag ja ganz interessant sein, gilt aber Gottseidank nicht in Deutschland. Von daher ist die Antwort eher irrelevant. Hier gibt anderes Recht

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BelfastChild  01.06.2024, 20:11
@Huxxx

Sagst du. Viele leben aber in ihren eigenen Parallelwelten. Die Frauenhäuser sind gut gefüllt mit Musliminnen, auch wenn der Man seine Frau nicht misshandeln darf (4,34).

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Da hier einige User noch im Mittelalter leben oder aus einer anderen Kultur kommen. In Deutschland haben Frauen und Männer die gleichen Rechte und Pflichten. In Deutschland können Frauen auch arbeiten gehen (wenn sie das möchten) Mädchen gehen hier auch zur Schule und können sogar Studieren.