Welche Möglichkeiten zur Anzeige (Anhängerblinkkontrolle) einer defekten Anhängerblinkleuchte sind zulässig?

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Früher hatte man eine extra Blinkkontrolle für den Anhänger. Das gibts glaub ich gar nicht mehr, weil eine Glühlampenkontrolle verbaut ist und der Bordcomputer anzeigt welche Glühlampe defekt ist, auch die vom Anhänger. vorausgesetzt die Anhängerelektrik ist vorschriftsmässig.

Sollte das nicht funktionieren merk man an der schnelleren Blinkfrequenz dass irgendeine Glühlampe defekt ist.

Das ist im Gesetzestext nicht definiert, es heißt dort nur "muss sinnvoll angezeigt werden".

Das kann

  1. eine zusätzliche grüne Leuchte sein, die mit den Anhänger blinkt
  2. ein Summer oder Piepser, der piept, wenn der Anhänger blinkt
  3. über die Pkw Fahrtrichtungsanzeigerkontrolle geschehen, blinkt dann schneller, wenn der Anhänger nicht blinkt.

Soweit ich weiß. Eine extra verbaute Kontrolleuchte oder die Erhöhung der Blinkfrequenz.