Welche Bedingungen gelten für Liefertermin u. Erfüllungsort, wenn im Kaufvertrag nichts vereinbart wurde?

4 Antworten

Wenn im Kaufvertrag nichts steht, findet man meistens etwas in den AGB. Außerdem gelten auch mündliche Vereinbarungen als Vertrag, wenn sie nicht ausdrücklich im Kaufvertrag als sogenannte "Nebenabreden" ausgeschlossen wurden.

Wenn du jedoch beispielsweise beim Bäcker 2 Brötchen kaufst, dann sind Liefertermin und Erfüllungsort eindeutig und stillschweigend vereinbart: Liefertermin sofort und Erfüllungsort der Bäckerladen. Das ist auch ein Vertrag.

Erfüllungsort gemäß §269 BGB:
Sofern nichts vereinbart wurde 
-> bei Privatpersonen der Wohnsitz des Leistungsschuldner (Verkäufers). (Absatz 1)
-> bei einem Gewerbe die gewerbliche Niederlassung (Geschäft). (Absatz 2)

Leistungszeitpunkt/Liefertermin gemäß §271 BGB:
Wenn nichts vereinbart wurde, kann der Leistungsgläubiger (Kunde) die Leistung sofort verlangen. (Absatz 1)

Selbstverständlich musst du darauf achten, ob zu diesen Angaben etwas in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht, denn mit Unterzeichnung des Vertrages werden die AGB zum Vertragsbestandteil.

Erfüllungsort ist dann der Ort, wo der Schuldner wohnt bzw. seinen Geschäftssitz hat. D.h., der Erfüllungsort für die Lieferung ist beim Lieferer, der Erfüllungsort für die Zahlung ist beim Käufer.

Lieferung bzw. Leistung sind sofort (ohne schuldhafte Verzögerung)  fällig.

Wenn nichts vereinbart ist musst Du die Ware abholen (lassen).