Wegen Passanten das Fahrrad meiner mum kaputt gemacht?
Ich bin mit dem ebike meiner mum schnell was abholen gegangen bei einem Kumpel das ganze allerdings ohne Bescheid zu sagen ( ich weiß ich hätte lieber fragen sollen jetzt im Nachhinein ) so wie es der Zufall natürlich will sind mir meine airpods fast aus der Tasche gefallen weswegen ich sie mit einer Hand wieder reinsteckte und mit der anderen lenkte, genau in dem Moment lief ein Passant ohne zu gucken über die Straße und ich hätte ihn ohne zu bremsen voll mitgenommen also habe ich mit einer Hand gebremst, die Bremse des rads war so stark das ich direkt vorne drüber geflogen bin komischerweise ohne irgendwelche Verletzungen oder zerstörten Klamotten nur der fordere und hintere Fahrradkorb ist hinüber, ich stand ein paar Minuten mit ihm da und er entschuldigte sich 100 mal, weswegen ich ihm die Faust gab und meinte alles gut das sowas halt mal passiert. Im Nachhinein ist mir aufgefallen das der hintere Korb auch komplett demoliert war (Schaden insgesamt ca 110€) Hab ich mich falsch verhalten? Hätte ich die Polizei rufen sollen das wir das mit der Versicherung klären oder wäre das gar nicht gegangen ? Ich weiß auch garnicht inwiefern ich mit schuld war aufgrund von nur einer Hand am Lenker..
3 Antworten
Mir beiden Händen und Bremsen wäre es gar nicht zum Schaden gekommen. Insofern würde eine Schadensregulierung nicht zu 100 Prozent vom Passanten übernommen, sondern 50/50 oder ähnlich.
Danke, immerhin gibst hier auch noch vernünftige Leute die gute Antworten liefern. 😇
Ich weiß auch garnicht inwiefern ich mit schuld war aufgrund von nur einer Hand am Lenker.
Laut § 23, Abs. 3 der StVO ist freihändiges Fahrradfahren in Deutschland verboten. Und das aus gutem Grund. Denn durch das freihändig fahren, hat man keine vollständige Kontrolle über das Fahrrad, wie man in deinem Fall gesehen hat.
Hättest du beide Hände an der Lenkstange gehabt und deine volle Aufmerksamkeit dem Strassenverkehr zugewandt, hättest du die Gefahrensituation problemlos bewältigen können, ohne zu Fall zu kommen.
Nein, (frei-) "händig" leitet sich nicht von Hände ab, sondern von der Hand (betreffend). Synonyme: manuell, mit der Hand.
Nichtsdesto trotz hast du durch deine Unaufmerksamkeit auch gegen den §1 der StVO verstossen: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und Rücksichtnahme."
Gelöscht vom Verfasser .
Freihändiges fahren bedeutet ohne Hände und nicht mit nur einer. Kannst ja mal nachgooglen.