Wechsel von einer Behörde zur anderen innerhalb einer Stadt, ergibt eine neue Probezeit?

1 Antwort

Probezeit ja oder nein?

Nein - jedenfalls nicht im Sinne des Gesetzes!

Zwar ist dem Arbeitgeber die Vereinbarung einer neuen - oder auch längeren als der gesetzlich relevanten - Probezeit erlaubt.

Allerdings hat diese "Probezeit" dann keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen, d.h. sie führt nicht dazu, dass Deiner Freundin mit der nach dem Gesetz (BGB § 622 Abs. 3) für die Probezeit möglichen verkürzten Kündigungsfrist gekündigt werden kann.

Diese "Probezeit" wäre dann sozusagen nur eine betriebsinterne Regelung, innerhalb derer die Eignung Deiner Freundin für die neue Abteilung/Behörde oder die neuen Aufgaben erprobt würde. Sie hat dann allenfalls den Sinn, dass Deine Freundin bei "Nichtbestehen der Probezeit" in der neuen Abteilung/Behörde oder auf ihre vorherige "Position" zurückkehren kann/muss.

Für das arbeitsrechtliche Vertragsverhältnis (Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist) Deiner Freundin mit dem Arbeitgeber wäre ein erneute Probezeit bedeutungslos.